Aachener Gericht: Spanischer Sexualstraftäter muss Deutschland verlassen

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Ein Angeklagter sitzt vor Beginn seines Prozesses in einem Saal des Aachener Landgerichts neben seinem Rechtsanwalt. (Archivbild)Foto: Henning Kaiser/dpa/dpa
Epoch Times19. April 2022

Ein wegen Vergewaltigung in Deutschland rechtskräftig verurteilter Spanier muss Deutschland verlassen. Der Verlust seines Rechts auf Einreise und Aufenthalt sei nicht zu beanstanden, erklärte das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag. Der Spanier hatte sich gegen die entsprechende Entscheidung des Kreises Heinsberg gewehrt.

Laut Gericht war er 2016 mit 19 Jahren nach Deutschland gekommen. Einmal wurde er wegen räuberischer Erpressung verurteilt, wenig später wegen Vergewaltigung, Raubs und Körperverletzung. Er hatte demnach eine 91 Jahre alte Frau auf der Straße angegriffen, ihr Geld gestohlen und sie mehrfach vergewaltigt.

Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Der Mann habe seine Strafe verbüßt, sitze aber derzeit wegen ähnlicher in Spanien begangener Gewaltdelikte in Auslieferungshaft, hieß es weiter. Der Kreis Heinsberg entzog ihm für fünf Jahre das Freizügigkeitsrecht mit Bezug auf Deutschland, weil von ihm eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe, und drohte ihm die Abschiebung nach Spanien an.

Das Gericht sah darin keine rechtlichen Probleme. Es bestehe eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Spanier weitere Straftaten begehen könne, erklärte es. Dafür spreche insbesondere, dass er schon mehrere Taten begangen habe, sowie deren Brutalität. Darin komme eine „erhebliche kriminelle Energie“ zum Ausdruck.

Auch seine Persönlichkeitsstruktur und seine Entwicklung während der Haftzeit sprächen gegen ihn: Obwohl er Therapie- und Weiterbildungsangebote genutzt habe, sei nicht zu erkennen, dass er einen „grundlegenden Persönlichkeitswandel“ vollzogen habe. Er sei in die Gruppe von Sexualstraftätern mit dem höchsten Risiko auf einen Rückfall eingestuft, lehne eine weitere Behandlung ab und streite inzwischen die Tat ab.

Gegen die Gerichtsentscheidung kann der Spanier noch Beschwerde einlegen. Über diese würde dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. (afp/mf)



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