AfD-Gründer Lucke kehrt an Uni Hamburg zurück

Bernd Lucke war 2013 maßgeblich an der Gründung der AfD beteiligt. Nun kehrt der Wirtschaftswissenschaftler in den Lehrbetrieb der Uni Hamburg zurück - trotz Kritik der Studierenden.
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Trotz Kritik der Studierenden kehrt AfD-Gründer Bernd Lucke an die Uni Hamburg zurück.Foto: Maja Hitij/dpa
Epoch Times30. Juli 2019

Nach dem Scheitern seiner Wiederwahl ins Europaparlament kehrt der AfD-Gründer und Wirtschaftswissenschaftler Bernd Lucke an die Universität Hamburg zurück.

Der 56-Jährige werde zum Wintersemester wieder im Lehrbetrieb der Uni arbeiten, sagte eine Sprecherin. Lucke selbst wollte sich nicht öffentlich äußern. Bei den Studierenden stößt die Rückkehr des Professors auf Kritik. Lucke habe mit „seiner bürgerlichen Fassade den Weg der AfD zur menschenverachtenden und rassistischen Partei geebnet“, sagte der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), Karim Kuropka, der Deutschen Presse-Agentur. „So ein Mensch gehört an keine Universität.“

Der Volkswirtschaftler und Euro-Kritiker war 2013 maßgeblich an der Gründung der AfD beteiligt und einer ihrer ersten Bundessprecher. 2014 hatte er sich von der Uni Hamburg beurlauben lassen, um als Berufspolitiker für die AfD ins Europaparlament zu wechseln. 2015 verließ er die Partei im Streit um eine stärker nationalkonservative Ausrichtung und prangerte in der Folgezeit fremdenfeindliche und rechtsextreme Tendenzen an. Seine Versuche, mit der von ihm gegründeten Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA), die sich später in Liberal-Konservative Reformer (LKR) umbenannte, politisch Fuß zu fassen, scheiterten. Bei der Europawahl Ende Mai kam die LKR mit Spitzenkandidat Lucke nur auf 0,1 Prozent der Stimmen.

Die Universität enthielt sich einer Bewertung der Personalie Lucke. „Das Präsidium darf und möchte sich nicht zu seiner politischen Vergangenheit oder zu seinem Dienstverhältnis äußern“, sagte die Sprecherin. Genau genommen habe Lucke seine Professur auch nie verlassen und kehre daher in diesem Sinne auch nicht zurück. „Er war lediglich beurlaubt, wozu die Universität verpflichtet ist.“ (dpa)



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