AfD-Vorwurf: Bundesregierung finanziert fragwürdige Forschungsvorhaben zu „Geschlechtergerechtigkeit“

Die AfD übt scharfe Kritik: die Bundesregierung würde mit Steuergeldern höchst fragwürdige Genderstudien finanzieren.
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Die Gender-Ideologie, ist nach Ansicht des AfD-Politikers Marc Jongen eine pseudowissenschaftliche Dogmatik, die davon ausgehe, dass das Geschlecht vorwiegend ein soziales Konstrukt sei, das entsprechend auch nach Gutdünken geändert werden könne.Foto: iStock
Epoch Times24. April 2019

Die AfD wirft der Bundesregierung die Finanzierung von fragwürdigen Forschungsvorhaben im Bereich „Geschlechtergerechtigkeit“ aus Steuergeldern vor. Wie eine Anfrage der AfD-Fraktion ergab, förderte die Bundesregierung zwischen 2012 und 2015 mit 1 Million Euro (460.000 Euro kamen dabei aus dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland) eine Studie zu Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft. Die Studie ist Teil des Verbundprojektes „genderDynamiken“ der Bundesregierung.

Für die AfD-Fragesteller ist das Forschungsvorhaben „genderDynamiken“ an sich schon höchst fragwürdig – es hätte im Fall der betreffenden Studie dann auch zu fragwürdigen Forschungsergebnissen geführt.

Für AfD-Politiker Marc Jongen, der die Anfrage an die Bundesregierung initiiert hat, sei das Projekt „genderDynamiken“ schon seinem Geist nach grundgesetzwidrig, weil es auf die Diskriminierung von Männern bei Stellenbesetzungen hinauslaufe.

„Gerechtfertigt“, so Jongen gegenüber Epoch Times, „wird dieses Vorgehen mit der Gender-Ideologie, einer pseudowissenschaftlichen Dogmatik, die davon ausgeht, dass das Geschlecht vorwiegend ein soziales Konstrukt sei, das entsprechend auch nach Gutdünken geändert werden könne.“

Jongen sagt, die Gender-Ideologie brandmarkt jegliche statistische Ungleichheit zwischen den Geschlechtern als „gesellschaftliches Unrecht“ und will dieses „ausmerzen“. Das Projekt „genderDynamiken“ stehe exemplarisch „für diesen staatlich geförderten Irrtum“, so der AfD-Politiker.

„genderDynamiken“: Projektdesign

Die Studie „Geschlechtergerechtigkeit“, wurde von der Technischen Universität (TU) und der Freien Universität (FU) Berlin über drei Jahre durchgeführt.

In der 20-seitigen Handreichung namens „Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft – Forschungsbasierte Handlungsempfehlungen am Beispiel der Physik“ heißt es unter anderem:

„Das Verbundvorhaben „genderDynamiken“ fragt am Beispiel des Faches Physik nach den Zusammenhängen zwischen Fachkulturen, Geschlecht und unterschiedlichen wissenschaftlichen Organisationsformen. Ausgangspunkt des Projektes ist die These, dass ein- und ausschließende Mechanismen die Karrieren und den Verbleib von Forschenden in der Wissenschaft beeinflussen, die erstens nicht geschlechtsneutral und zweitens in je aktuelle wissenschaftliche und wissenschaftspolitische Entwicklungen eingebunden sind. Wo und wie werden Geschlechtermarkierungen in der Physik hergestellt bzw. zum Ausdruck gebracht? Welche Verschränkungen von Geschlechterordnungen und Fachkulturen lassen sich beobachten, und wie zeigen sie sich in den unterschiedlichen physikalischen Forschungseinrichtungen? Wie wirken politisch induzierte Gleichstellungsziele und -maßnahmen auf die Geschlechterkulturen, auf institutionelle Organisationsformen und auf fachkulturelle Spezifika in der Physik?“

Bundesregierung beschloss 1999 „Gender Mainstreaming“ als Leitprinzip

Mit dem Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 23. Juni 1999 wurde die politische Vorgabe zur Einführung von „Gender Mainstreaming“ manifestiert. Mit dem Beschluss wurde die Geschlechtergerechtigkeit als durchgängiges Leitprinzip des Regierungshandelns festgelegt. In der Folge wurden verschiedene Programme, Forschungsprojekte, Fördermaßnahmen, verwaltungsinterne Maßnahmen, wie beispielsweise Personalentwicklung, und vieles mehr nach dem Prinzip des „Gender Mainstreaming“ gestaltet.

„Gender Mainstreaming“ beruht auf dem Konzept, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt, und Männer und Frauen unterschiedlichen Herausforderungen im Leben gegenüber stehen. Durch politische und administrative Entscheidungen soll dies ausgeglichen und eine Gleichstellung der Geschlechter gefördert werden. Somit würde, entsprechend des Konzeptes, eine grundlegende Gerechtigkeit umgesetzt, die von der Gleichheit aller Menschen ausgeht.

In Deutschland beispielsweise befindet sich der Frauenanteil im universitären Fachbereich Physik auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau, trotz vielerlei „Gleichstellungsmaßnahmen“. Diese Situation überrascht die AfD-Bundestagsabgeordneten, die die Kleine Anfrage einreichten nicht, denn eine aktuelle Studie zeige: in Ländern mit geringerem Gleichstellungsniveau waren relativ mehr Frauen unter den Absolventen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik als in Ländern mit einem hohen Gleichstellungsniveau von Männern und Frauen. Dieser Studie zufolge würde es daher auch keinen Sinn machen künstlich einzugreifen, verdeutlichen die Bundestagsabgeordneten.

Bundesregierung: „Klischeefreie Berufs- und Studienwahlorientierung notwendig“

Seitens der Bundesregierung heißt es in der Antwort zu der Anfrage: „Gleichstellungspolitisch erscheint es wichtig, dass Frauen und Männer darin bestärkt werden, sich bei der Berufswahl nicht von klischeehaften Geschlechtervorstellungen einschränken zu lassen, sondern ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten folgen. Aus Sicht der Bundesregierung ist insbesondere für Jugendliche eine klischeefreie Berufs- und Studienwahlorientierung für die freie Entfaltung ihrer individuellen Talente und Begabungen weiterhin notwendig und unterstützenswert.“

Für Jongen drückt sich in der Aussage der Bundesregierung die ideologische Genderforderung aus, dass Unterschiede zwischen den Geschlechtern, die zu typischen Frauen- und Männerberufen geführt hätten, eingeebnet werden müssten.

Typisches wird als ‚klischeehaft‘ diskreditiert, große Gruppen von Frauen und Männern werden dadurch in ihrer Veranlagung und ihren Berufswünschen verunsichert“, so der AfD-Politiker.

Weiter sagt er: „Natürlich sollen sich Frauen und Männer frei nach ihren Talenten und Interessen entfalten können. Kein Mann und keine Frau darf zu einer typischen Berufswahl gezwungen oder gedrängt werden.“ Es könne aber auch nicht Aufgabe des Staates sein, dem Typischen planmäßig entgegenzuarbeiten.

Eine Politik, die wirklich auf individuelle Entfaltung setze, bedürfe zudem keiner geschlechterspezifischen Quoten, betont Jongen abschließend. (er)



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