AfD will klagen – Partei soll wegen Wahlkampfhilfen rund 400.000 Euro Strafe zahlen

Die AfD muss wegen Wahlkampfhilfen in zwei Fällen 402.900 Euro Strafe zahlen. Die Partei will gegen die Bescheide klagen.
Titelbild
AfD-Politiker Jörg Meuthen.Foto: Christoph Schmidt/dpa
Epoch Times16. April 2019

Die AfD muss wegen dubioser Wahlkampfhilfen in zwei Fällen insgesamt 402.900 Euro Strafe zahlen. Zwei entsprechende Bescheide übermittelte die Bundestagsverwaltung am Dienstag der Partei, wie eine Parlamentssprecherin der Nachrichtenagentur AFP bestätigte. Bei den Spenden geht es um Wahlkampfzuwendungen für den AfD-Chef und Europaabgeordneten Jörg Meuthen sowie den AfD-Europakandidaten Guido Reil. Die AfD will gegen die Bescheide klagen.

In den beiden Fällen ging es um Wahlkampfunterstützung der Schweizer Werbeagentur Goal AG in Höhe von 89.800 Euro für Meuthen und 44.500 Euro für Reil. Die Zuwendungen hätten von der AfD nicht angenommen werden dürfen, „da die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren“, so die Bundestagsverwaltung.

„Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Parteiengesetz“ entstehe gegen die AfD ein Zahlungsanspruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeiträge.

Unterstützung in Form von Sachleistungen

Meuthen erhielt die Wahlkampfhilfen der Goal AG bei seiner Kandidatur für die Landtagswahl in Baden-Württemberg im Jahr 2016. Die Schweizer Werbeagentur unterstützte ihn mit Inseraten, Flyern, Plakaten und bei seiner Website. Zehn Geldgeber gaben der Goal AG laut Meuthen dafür Beträge zwischen 6000 und 9700 Euro. AfD-Bundesvorstandsmitglied Reil hatte 2017 im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf eine ähnliche Unterstützung von der Goal AG erhalten.

Die AfD erklärte, die Sachleistungen der Goal AG seien keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes. Die AfD werde deswegen Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Vor der Europawahl handele die Bundestagsverwaltung offensichtlich „politisch motiviert“. Die Partei

wird sich davon nicht beirren lassen und weiter einen erfolgreichen Europawahlkampf führen“, hieß es.

Neben den beiden Fällen, in denen nun die Bescheide der Bundestagsverwaltung erfolgten, steht auch AfD-Fraktionschefin Alice Weidel wegen zweifelhafter Spenden aus der Schweiz unter Druck

Über die Züricher Pharmafirma PWS flossen vor der Bundestagswahl 2017 rund 130.000 Euro auf das Konto des AfD-Kreisverbands Bodenseekreis, dem Weidel angehört. Als Verwendungszweck war „Wahlkampfspende Alice Weidel“ angegeben. Das Geld wurde zurückgezahlt, allerdings erst Monate später. Die AfD übermittelte der Bundestagsverwaltung kürzlich die Namen von 14 Spendern, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. In dem Fall ermittelt zudem die Staatsanwaltschaft Konstanz. (afp)



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