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Lübcke-Prozess: Stephan E. will Entpflichtung eines Verteidigers

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Der Hauptangeklagte im Mordfall Lübcke, Stephan Ernst (r), spricht vor der Sommerpause Anfang Juli mit seinem Verteidiger.

Foto: Boris Roessler/dpa-Pool/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat der Hauptangeklagte Stephan E. am Montag die Abberufung eines seiner beiden Pflichtverteidiger, des Rechtsanwalts Frank Hannig, beantragt. Außerdem entzog E. Hannig sämtliche Vollmachten, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main erklärte. Hintergrund sind demnach gegensätzliche Verteidigungsstrategien von E.s beiden Pflichtverteidigern. Voraussichtlich am Dienstag soll über den Antrag entschieden werden.
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Der Angeklagte soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. (afp)

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