Anklage nach Todesfällen wegen verunreinigter Glukose
Der Tod einer jungen Frau und ihres Babys nach der Einnahme eines Glukosemittels hatten Klagen nach sich gezogen. Die Ermittler gehen nach früheren Angaben von einem Versehen in einer Kölner Apotheke aus. Die jetzt erhobene Anklage enthält dennoch eine Überraschung.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 50-Jährigen versuchten Mord durch Unterlassen vor, wie das Landgericht Köln am Dienstag mitteilte. Sie soll pflichtwidrig eine Mitteilung an das behandelnde Krankenhaus unterlassen haben, dass eine Lidocainvergiftung als Ursache für den schlechten Gesundheitszustand in Betracht komme.
Außerdem habe die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen die 50-Jährige erhoben. Dabei gehe es um die Verunreinigung der Glukose. Ob diese Anklageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird, entscheidet das Gericht. Die Prüfung dürfte einige Wochen in Anspruch nehmen.
Tod nach Einnahme von Glukosemischung aus Kölner Apotheke
Die junge Frau und ihr Baby waren Mitte September 2019 gestorben, nachdem die 28-Jährige eine Glukosemischung aus einer Kölner Apotheke zu sich genommen hatte. Das Präparat war Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft. Das giftige Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid, das man in der Glukose nachgewiesen hatte, wurde nach früheren Angaben der Ermittler in einem sehr ähnlichen Gefäß gelagert wie die Glukose. Deshalb gehen sie nach früheren Angaben von einem Versehen aus.
Die Mutter starb nach Angaben des Gerichts zu der Anklage an einer Lidocainvergiftung. Ihr Kind sei an seiner Frühgeburtlichkeit oder an einer Lidocainvergiftung gestorben. Eine andere Schwangere, die nur einen Schluck der Lösung getrunken habe, habe sich im Krankenhaus rasch von der Lidocainvergiftung erholt.
Staatsanwaltschaft: Mord durch Unterlassen
Der Apothekerin wirft die Staatsanwaltschaft allerdings Mord durch Unterlassen vor bezogen auf den Tod der jungen Frau und des Kindes. „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeschuldigte durch Hinweise von Mitarbeitern der gynäkologischen Praxis und einer Ärztin aus dem behandelnden Krankenhaus auf die Vorfälle vom 17. und 19.09.2020, nach Kontrolle der eigenen Bestände und nach einer Besprechung mit ihren Mitarbeitern spätestens um die Mittagszeit wissen musste, dass bei den später Verstorbenen eine Lidocainvergiftung als Ursache für den schlechten Gesundheitszustand in Betracht kommt“, erklärte das Gericht.
Gleichwohl soll die Apothekerin nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht das behandelnde Krankenhaus informiert haben. Die Angeschuldigte soll deswegen billigend in Kauf genommen haben, dass die junge Frau und ihr Kind „auch aufgrund ihrer unterlassenen Mitteilung (früher) versterben könnten“. (dpa)
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