Arbeitsverbote für Flüchtlinge

Titelbild
Die Hindernisse für arbeitssuchende Asylbewerber sind gewaltig.Foto: Ingo Wagner/dpa
Epoch Times9. September 2015
Flüchtlinge dürfen nicht sofort nach ihrer Ankunft in Deutschland arbeiten. Drei Monate müssen sie auf jeden Fall warten. Während der ersten 15 Monate können sie eine Stelle außerdem nur antreten, wenn dafür nicht auch ein Deutscher oder ein EU-Bürger infrage kommt.

Das Asylverfahren muss allerdings nicht abgeschlossen sein. Die Bundesagentur für Arbeit hatte jüngst vorgeschlagen, diese Vorrangprüfung abzuschaffen für Bereiche, in denen Unternehmen nur schwer Arbeitskräfte finden.

Daneben gibt es ein Leiharbeitsverbot. Derzeit dürfen Asylbewerber vier Jahre lang nicht bei Zeitarbeitsfirmen anheuern. Grund dafür ist laut dem Bundesarbeitsministerium, dass bei Zeitarbeit keine Vorrangprüfung für eine bestimmte Stelle möglich ist.

Dieses Verbot will die Bundesregierung nun auf drei Monate verkürzen. Es wäre nicht die erste Lockerung. Bis Ende 2014 mussten Flüchtlinge noch neun Monate warten, bevor sie arbeiten durften.

(dpa)

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion