Arbeitsverbote für Flüchtlinge
Das Asylverfahren muss allerdings nicht abgeschlossen sein. Die Bundesagentur für Arbeit hatte jüngst vorgeschlagen, diese Vorrangprüfung abzuschaffen für Bereiche, in denen Unternehmen nur schwer Arbeitskräfte finden.
Daneben gibt es ein Leiharbeitsverbot. Derzeit dürfen Asylbewerber vier Jahre lang nicht bei Zeitarbeitsfirmen anheuern. Grund dafür ist laut dem Bundesarbeitsministerium, dass bei Zeitarbeit keine Vorrangprüfung für eine bestimmte Stelle möglich ist.
Dieses Verbot will die Bundesregierung nun auf drei Monate verkürzen. Es wäre nicht die erste Lockerung. Bis Ende 2014 mussten Flüchtlinge noch neun Monate warten, bevor sie arbeiten durften.
(dpa)Epoch TV
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