Barley will Wohnungsverkäufer für Makler zahlen lassen

Bundesjustizministerin Katarina Barley will durchsetzen, dass beim Kauf und Verkauf von Wohnungen und Häusern künftig derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt - so wie das schon bei Vermietungen der Fall ist.
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Symbolbild.Foto: Worawee Meepian/iStock
Epoch Times25. Februar 2019

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will dafür sorgen, dass bei Immobiliengeschäften künftig häufiger der Verkäufer die Maklergebühren bezahlt.

Ein Gesetzentwurf des Ministeriums sieht vor, dass künftig derjenige für die Gebühren aufkommt, der den Makler beauftragt hat, wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Montagsausgabe) berichtet.

Dieses sogenannte Bestellerprinzip gilt bereits bei Mietverträgen. Bei Immobilienverkäufen zahlen dagegen in der Regel die Käufer die Maklergebühr von bis zu 7,14 Prozent der Kaufsumme.

Mit ihrem Vorhaben will Barley die Käufer von Wohnungen und Eigenheimen bei den hohen Erwerbsnebenkosten entlasten. „Ein eigenes Zuhause wird gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer zu finanzieren“, sagte die SPD-Politikerin der „Süddeutschen Zeitung“.

„Oft müssen Käufer enorme Maklerkosten tragen, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat.“ Das Bestellerprinzip sorge „für einen echten Wettbewerb und faire Preise bei den Maklerkosten“, sagte Barley.

Das Justizministerium rechnet laut „SZ“ damit, dass die Einnahmen der Makler aufgrund von Auftragsverlusten um zehn Prozent oder 600 Millionen Euro zurückgehen werden. Zusätzlich seien durch sinkende Provisionen geringere Einnahmen zu erwarten. Für die Käufer ergäben sich hingegen Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro. (afp)



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