Einführung des digitalen Organspende-Registers verzögert sich weiter

In Deutschland gilt für Organspenden die Zustimmungslösung, nicht die Widerspruchslösung.
In Deutschland gilt für Organspenden die Zustimmungslösung, nicht die Widerspruchslösung.Foto: Soeren Stache/dpa
Epoch Times22. Juli 2022

Die Einführung des digitalen Organspende-Registers zur Erhöhung der Spendebereitschaft in der Bevölkerung verzögert sich um voraussichtlich mindestens weitere eineinhalb Jahre. Der ursprünglich für diesen März geplante Start des zentralen Registers als Kernstück der Organspende-Reform soll nun Ende 2023 oder im ersten Quartal 2024 erfolgen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums an den Gesundheitsausschuss im Bundestag hervor. Das Schreiben lag der „Augsburger Allgemeinen“ am Freitag vor.

Begründet wird dies demnach mit „zusätzlichen Entwicklungsaufwänden unter anderem aufgrund von IT-Sicherheitsproblemen sowie der Komplexität der Aufgabe.“

CSU übt Kritik

Die CSU kritisierte die neuerlichen Verzögerungen. „Das Missmanagement bei der Erstellung des Organspende-Registers, das zu einer massiven Verzögerung der Fertigstellung führt, kann am Ende Menschenleben kosten“, sagte der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger der Zeitung.

Er unterstellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die Umsetzung der vom Bundestag vor zwei Jahren beschlossenen Entscheidungslösung bei der Organspende zugunsten eines anderen Modells zu hintertreiben. Bei weiterhin geringen Organspendezahlen hätte Lauterbach „wieder Argumente zur Durchsetzung der von ihm favorisierten Widerspruchslösung“, mutmaßte Pilsinger.

Lauterbach und der frühere CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn hatten Anfang 2020 für eine doppelte Widerspruchslösung gekämpft, aber keine Mehrheit erhalten. Bei diesem Modell sollte jeder Bürger als möglicher Organspender gelten, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt oder dessen nächste Angehörige keinen Widerspruch bekannt machten. Stattdessen stimmten fast zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten für die sogenannte Entscheidungslösung, bei der die Bürger freiwillig ihre Entscheidung im digitalen Register dokumentieren sollen.

„Eine erneute Debatte über eine Widerspruchslösung ist erst redlich, wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen und die Organspendezahlen konstant niedrig bleiben sollten“, betonte Pilsinger. (afp/mf)



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