Bandenmäßiger Drogenhandel und IS-Mitglied: Islamist wegen überlanger U-Haft freigelassen

Das Berliner Kammergericht hat Haftbefehle gegen drei Islamisten aufgehoben, denen bandenmäßiger Drogenhandel zur Last gelegt wird. Sie waren zu lange in U-Haft.
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Justitia. SymbolbildFoto: Volker Hartmann/dpa
Epoch Times19. Dezember 2017

Das Berliner Kammergericht hat laut einem Bericht des Berliner „Tagesspiegel“ bereits am 5. Dezember Haftbefehle gegen drei Islamisten aufgehoben, denen bandenmäßiger Drogenhandel zur Last gelegt wird.

Grund war demnach eine zu lange Dauer der Untersuchungshaft, wie das Blatt vorab aus seiner Dienstagsausgabe berichtete. Alle drei würden vom Landeskriminalamt als gefährlich eingestuft, hieß es.

Bei den Islamisten handelt es sich dem Bericht zufolge um die Iraker Raad A., Abbas R. und Younis El-H. Sie seien im Mai in Berlin festgenommen worden. Zwei von ihnen bleiben allerdings vorerst in Haft: Gegen sie führt die Bundesanwaltschaft ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in der Terror-Miliz Islamischer Staat (IS) und auf Kriegsverbrechen.

Auf freien Fuß kam nun dem Bericht zufolge El-H., der offensichtlich wegen der Drogenvorwürfe inhaftiert war. Der Prozess wegen dieser Vorwürfe soll im Januar am Landgericht Berlin beginnen. Hintergrund der nun erfolgten Gerichtsentscheidung ist die Vorschrift, wonach nur in außergewöhnlichen Fällen die Untersuchungshaft länger als sechs Monate dauern darf.

Allerdings wird laut „Tagesspiegel“ auch El-H. vom Landeskriminalamt Berlin als terroristischer Gefährder eingestuft. Er soll für den IS im Irak gekämpft haben. Sicherheitskreise bezeichneten die Freilassung des Mannes dem Blatt zufolge als fatal, zumal El-H. auch schon mit Eigentums- und Gewaltdelikten aufgefallen sei, wie es hieß.

Die Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, bestätigte dem Bericht zufolge die Aufhebung der Haftbefehle. Der geplant späte Beginn des Prozesses gegen die drei Männer beruhe „letztlich auf der Belastung der Jugendkammer und damit auf der defizitären Ausstattung der Justiz mit personellen und sächlichen Mitteln“, zitierte sie der „Tagesspiegel“. (afp)



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