Rückkehrrecht von Teil- zu Vollzeit gilt für die meisten Mütter nicht

Die für Anfang 2019 vorgesehene Einführung des Rückkehrrechts von einem Teilzeit- in einen Vollzeitjob bleibt für fast zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter wirkungslos. Das besagt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.
Titelbild
Arbeitslose vor dem Jobcenter.Foto: Koepsel/Bongarts/Getty Image
Epoch Times28. Juli 2018

Die für Anfang 2019 vorgesehene Einführung des Rückkehrrechts von einem Teilzeit- in einen Vollzeitjob bleibt für fast zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter wirkungslos.

Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, berichtete die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ am Samstag. Demnach arbeiten mehr als 60 Prozent der erwerbstätigen Mütter als Teilzeitkräfte in einem Betrieb, der nicht die im Gesetz geforderte Mindestgröße hat.

Die Zeitung berichtete, laut den Zahlen der Regierung seien von den insgesamt 5,1 Millionen teilzeitbeschäftigten Müttern in Deutschland gut 3,1 Millionen in einem Betrieb mit weniger als 50 Mitarbeitern tätig. Die so genannte Brückenteilzeit soll aber nur für Beschäftigte in Firmen ab  45 Mitarbeitern gelten. Damit fiele die große Mehrheit der betroffenen Frauen nicht unter die neue Regelung.

„Wenn zwei Drittel der Mütter von einem Rückkehrrecht ausgenommen sind, dann ist das ein fatales politisches Zeichen“, sagte Linken-Politikerin Susanne Ferschl der Zeitung. Sie warf der Union vor, die Brückenteilzeit in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD beschränkt zu haben. Gebraucht werde „ein echtes Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit für alle“. Die Wünsche der Beschäftigten müssten „ernst genommen werden“, forderte Ferschl.

Vor allem teilzeitbeschäftigte Frauen wollen der Regierungsantwort zufolge ihre Wochenarbeitszeit aufstocken. Eine Million Frauen würden demnach gerne 12,5 Stunden mehr pro Woche arbeiten. Wer lange nur Teilzeit arbeitet, hat im Alter einen geringeren Rentenanspruch. Vor allem vielen Frauen droht deshalb Altersarmut. Der Regierungsantwort zufolge wäre derzeit rechnerisch ein monatlicher Bruttoverdienst von 2026 Euro erforderlich, um eine Nettorente oberhalb des Grundsicherungsniveaus von derzeit 814 Euro für Alleinstehende zu erhalten.

55 Prozent aller erwerbstätigen Frauen hätten derzeit nur einen Teilzeitjob, schrieb die „Rheinische Post“ unter Berufung auf die Regierungsantwort. (afp)



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