Sami A. arbeitete für deutsche Sicherheitsfirma

Der Mitte Juli unrechtmäßig in seine Heimat Tunesien abgeschobene Sami A. hat einem Medienbericht zufolge vor knapp 18 Jahren mindestens zwei Monate für eine deutsche Sicherheitsfirma gearbeitet.
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Sami A. habe mindestens zwei Monate für eine Sicherheitsfirma gearbeitet. Symbolbild.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times10. September 2018

Der Mitte Juli unrechtmäßig in seine Heimat Tunesien abgeschobene Sami A. hat einem Medienbericht zufolge vor knapp 18 Jahren mindestens zwei Monate für eine deutsche Sicherheitsfirma gearbeitet. Der als islamistischer Gefährder eingestufte mutmaßliche frühere Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden sei mindestens im Dezember 2000 und im Januar 2001 für diese Firma tätig gewesen, berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag).

Zudem habe Sami A. in Deutschland auch als Fahrgastzähler in öffentlichen Bussen und Bahnen gearbeitet. Die Mediengruppe beruft sich auf Ermittlungsakten des Bundeskriminalamtes und des Generalbundesanwalts. Die Bekämpfung islamistisch motivierten Terrors rückte jedoch erst nach der Beschäftigung von Sami A. bei dem Sicherheitsunternehmen verstärkt in das öffentliche Bewusstsein, nachdem die Welt durch die Selbstmordanschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington erschüttert worden war.

Die Sicherheitsfirma Klüh Security GmbH stellt nach eigenen Angaben Sicherheitspersonal etwa für Banken, Versicherungen, Großveranstaltungen und die Bundeswehr zur Verfügung. Auf Anfrage der Mediengruppe erklärte das Unternehmen, die Personalie sei nicht mehr überprüfbar, weil sie zu lange zurückliege. Der Deutschen Presse-Agentur sagte eine Firmensprecherin: „In den letzten zehn Jahren hat der Mann hier nicht gearbeitet.“ Über Beschäftigungsverhältnisse um die Jahrtausendwende könnten aufgrund der geltenden Aufbewahrungsfristen keine Angaben mehr gemacht werden.

Sami A. lebte bis zu seiner Abschiebung Mitte Juli mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Seit 2005 haben es mehrere deutsche Gerichte als erwiesen angesehen, dass Sami A. Ende 1999 / Anfang 2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und zeitweise der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte entschieden, dass Sami A. wegen der Unrechtmäßigkeit seiner Abschiebung nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Wann dies geschehen könnte, hängt von den Behörden seines Heimatlandes ab. (dpa)



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