Bericht: Zehntausende Flüchtlinge ohne Zugang zu Integrationskursen

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Flüchtlinge an einer AufnahmestelleFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. November 2015

Zehntausende von Flüchtlingen aus Afghanistan, Somalia und Pakistan bleibt nach einem Bericht der „Welt“ der Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen versperrt, weil ihnen pauschal keine gute Bleibeperspektive zugebilligt wird. Grund ist die enge statistische Definition von „guter Bleibeperspektive“ durch das Bundesinnenministerium: Danach hat nur der Asylbewerber eine Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt, wenn er „aus einem Herkunftsland stammt, das eine Schutzquote von über 50 Prozent aufweist“, heißt es in einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der grünen Arbeitsmarktpolitikerin Brigitte Pothmer. „Mit dieser engen Definition bleiben Asylsuchende aus Afghanistan, Somalia und Pakistan aus dem Kreis der berechtigten Personen ausgeschlossen“, sagte Pothmer der „Welt“.

Denn die Anerkennungsquote der Flüchtlinge aus Afghanistan liegt bei 46,7 Prozent, Somalia kommt auf eine Quote von 25 Prozent, Pakistan auf 18,6 Prozent. „Für die Dauer des Asylverfahrens haben sie nach wie vor keine Möglichkeit an einem Sprachkurs oder an Fördermaßnahmen der Arbeitsagentur teilzunehmen“, kritisiert Pothmer. Und das, obwohl viele von ihnen in Deutschland bleiben werden – bei den afghanischen Antragstellern eben fast jeder zweite. „Wenn die Herkunft das alleinige Kriterium für die Zuordnung bildet, ist das Ergebnis in vielen Fällen nichts weiter als eine moderne Form der Wahrsagerei“, empört sich Pothmer. Bislang waren Asylsuchende von Integrations- und Sprachkursen ausgeschlossen. Das neue Asylbewerberbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass auch Asylsuchende Zugang zu Sprachkursen und Angeboten der Arbeitsförderung bekommen sollen – allerdings nur, wenn sie eine „gute Bleibeperspektive“ haben. Eine Definition dafür im Gesetz gibt es nicht. Die Bundesregierung müsse bei der Definition deutlich nachbessern, fordert die Grünen-Politikerin. Die Sprachkurse sollten allen Asylsuchenden von Anfang an offen stehen. Zumindest müsse es einen Ermessensspielraum für die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geben, damit sie bei individuell guter Bleibeperspektive Sprachkurse und Förderung ermöglichen können. Doch auf Nachfrage der Abgeordneten schloss das Innenministerium eine Ermessensentscheidung aus.

(dts Nachrichtenagentur)



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