BGH: NSA-Untersuchungsausschuss darf Edward Snowden vorladen

Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag darf den Whistleblower Edward Snowden in Berlin als Zeugen zur NSA-Überwachung befragen lassen - entschied der Bundesgerichtshof.
Titelbild
Pro-Snowden Demonstration in Berlin.Foto: FLORIAN SCHUH/AFP/Getty Images
Epoch Times21. November 2016

Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag darf den Whistleblower Edward Snowden in Berlin als Zeugen zur NSA-Überwachung befragen lassen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Ausschuss solle die Regierung erneut ersuchen, „unverzüglich die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen S. in Deutschland zu schaffen“, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Entschluss.

Die Regierung müsse dem Ausschuss mitteilen, „zu welchem Zeitpunkt sie die genannten Voraussetzungen herstellen kann“. Da sich die Bundesregierung bisher geweigert hatte, eine Befragung von Snowden in Deutschland voranzubringen, waren Grüne und Linke vor den Bundesgerichtshof gegangen.

Der NSA-Ausschuss hatte bereits im Mai 2014 beschlossen, den Whistleblower als Zeugen zu vernehmen. Die Opposition hatte eine persönliche Befragung Snowdens in Deutschland verlangt. Dafür sollte die Bundesregierung zusichern, dass der Whistleblower nicht ausgeliefert wird. Die Koalitionsparteien wollten Snowden stattdessen per Video oder bei einem Besuch in Moskau befragen, was dieser mehrfach abgelehnt hatte. (dts)



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