Bild: Flüchtlingsmädchen Reem darf in Deutschland bleiben

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Dieser Moment machte Schlagzeilen: Bundeskanzlerin Merkel beugt sich in in Rostock zu dem Flüchtlingsmädchen Reem Sahwil herunter. Die 14-jährige Palästinenserin darf nun in Deutschland bleiben.Foto: Steffen Kugler/Bundesregierung/Archiv/dpa
Epoch Times24. Dezember 2015
Beim Bürgerdialog mit Kanzlerin Angela Merkel im Sommer brach das 14-jährige Flüchtlingsmädchen Reem Sahwil aus Angst vor ihrer unsicheren Zukunft in Tränen aus – jetzt darf sie in Deutschland bleiben.

Wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf die Ausländerbehörde in Rostock berichtete, liegt ein sogenannter Aufenthaltstitel vor, der bis Oktober 2017 gültig ist. Mit diesem Titel sei auch ein entsprechendes Aufenthaltsrecht für Reems Eltern und ihren Bruder verbunden. Die Familie ging bislang von einer befristeten Duldung bis März 2016 aus.

Die Tränen des Mädchens hatten Millionen Menschen gerührt – und die Kanzlerin in eine unerwartete Situation gebracht. Die Palästinenserin hatte Mitte Juli Merkel bei einer Diskussion in einer Rostocker Schule die schwierige Situation ihrer vor vier Jahren aus dem Libanon geflüchteten Familie berichtet. „Es ist wirklich sehr unangenehm, zuzusehen wie andere das Leben genießen können und man es selber halt nicht mitgenießen kann“, war einer ihrer bewegenden Sätze.

Als Merkel ihr erklärte, dass nicht alle Flüchtlinge bleiben können, weinte die teilweise gelähmte Reem. Merkel ging auf sie zu, streichelte sie und löste damit eine in dieser Heftigkeit nahezu einmalige Diskussion im Internet aus.

(dpa)

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