Verfassungsschutz nimmt Ex-Behördenchef Maaßen ins Visier

Es gibt möglicherweise ein internes Interesse des Verfassungsschutzes an seinem ehemaligen Leiter: Berichten zufolge hat das BfV Daten zu Hans-Georg Maaßen beim BKA angefragt.
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CDU-Politiker Hans-Georg Maaßen.Foto: JENS SCHLUTER/AFP via Getty Images
Epoch Times16. August 2023

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Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und CDU-Politiker Hans-Georg Maaßen ist nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung (Mittwochsausgabe) ins Visier seiner ehemaligen Behörde geraten. Demnach fragte das BfV im Rahmen einer „Erkenntnisabfrage“ offenbar Daten zu Maaßen an. Dabei handelt es sich um eine Anfrage des Verfassungsschutzes zur Person Maaßen an das Bundeskriminalamt (BKA).

„Von der Erkenntnisabfrage ans BKA habe ich gehört“, sagte Maaßen der „Bild“. Er sei „darüber empört“ und werde „Auskunft verlangen, welche Daten meine früheren Mitarbeiter über mich speichern“, fügte er hinzu.

„Sollte das zutreffen, dann ist es offensichtlich, dass der Verfassungsschutz nicht mehr zum Schutz der Verfassung eingesetzt, sondern zum Schutz der Regierung“, schrieb Maaßen im Kurzbotschaftendienst X (vormals Twitter). Die Behörde werde offenbar „zur Bekämpfung und politischen Verfolgung von Regierungskritikern missbraucht“.

Maaßen kritisiert rechtswidriges Abhören

Recherchen der „Bild“ zufolge könnte der CDU-Politiker mit einem Telefonat bei den Ermittlungen des BKA im Reichsbürgerkomplex aufgefallen sein. Die Ermittler hätten demnach einen Unternehmer abgehört, der als Zeuge im Verfahren gegen die Gruppe um den Frankfurter Geschäftsmann Heinrich XIII. Prinz Reuß eine Rolle spielen soll. Dieser soll den Angaben zufolge nach einer Hausdurchsuchung Maaßen angerufen haben.

Maaßen schrieb hierzu am Mittwoch im Online-Netzwerk X: „Das Abhören eines Telefonats zwischen einem Zeugen in einem Strafverfahren und seinem Anwalt ist rechtswidrig.“

Der Verfassungsschutz wollte sich zu dem Vorfall auf AFP-Anfrage nicht äußern. Auch eine Sprecherin des für die Behörde und das BKA zuständigen Bundesinnenministeriums verwies laut „Bild“ darauf, dass sie sich „zu Einzelsachverhalten allein schon aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes“ nicht äußern könne. (afp/dl)



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