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Bundesverwaltungsgericht: BND muss Journalisten Auskunft über Hintergrundgespräche mit Presse geben

Der BND habe schutzwürdige öffentliche Interessen nicht hinreichend dargelegt, entschied das Gericht am Mittwoch in Leipzig. Daher muss der BND auch Journalisten Auskunft über vertrauliche Hintergrundgespräche mit der Presse geben, die nicht zu einem Pressetreffen eingeladen waren.

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BND-Zentrale in Berlin.

Foto: Steffi Loos/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch Journalisten Auskunft über vertrauliche Hintergrundgespräche mit der Presse geben, die daran nicht teilnahmen. Der BND habe schutzwürdige öffentliche Interessen nicht hinreichend dargelegt, entschied das Gericht am Mittwoch in Leipzig. Damit hatte die Klage eines Berliner Tageszeitungsredakteurs Erfolg, der nicht zum Kreis der vom BND zu Hintergrundgesprächen eingeladenen Journalisten gehörte. (Az. BVerwG 6 A 7.18)
Der Journalist bat den Bundesnachrichtendienst im Frühjahr 2017 um Angaben zur Anzahl, den Themen, dem personellen Rahmen sowie den Zeiten und Orten der Hintergrundgespräche. Der BND lehnte dies ab. Daraufhin klagte der Redakteur vor dem zuständigen Bundesverwaltungsgericht. Zum Teil erhielt er bereits in der mündlichen Verhandlung in Leipzig Auskunft. Die Verwaltungsrichter entschieden nun zudem, dass er auch die Beantwortung der noch strittigen Fragen verlangen könne. (afp)

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