Bund und Länder für Rettung geplanter Projekte, uneinig bei Schuldenbremse

Bundeswirtschaftsminister Habeck und seine Länderkollegen Aiwanger und Willingmann zeigten sich am Montag einig über die Rettung der geplanten KTF-finanzierten Transformationsprojekte. Über die Zukunft der Schuldenbremse gab es keinen Konsens.
Titelbild
Entschlossen, über den „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) zu finanzierende Projekte zu retten, zeigt sich Bundesminister Robert Habeck (r.) mit seinen Länderkollegen.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 27. November 2023

Die Wahrung von „Vertrauen, Verlässlichkeit und Vollständigkeit“ soll den Umgang von Bund und Ländern mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Sondervermögen „KTF“ prägen. Dies verkündete Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am Montag, 27. November, im Anschluss an die Runde der Wirtschafts- und Energieminister von Bund und Ländern. An der Pressekonferenz im Anschluss an die Beratungen um die Haushaltskrise nahmen aus den Ländern die Minister Hubert Aiwanger (Bayern) und Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt) teil.

KTF als unzulässige Umgehung der Schuldenbremse

Habeck betonte im Anschluss an den Bund-Länder-Gipfel seine Entschlossenheit, die „Substanz der Volkswirtschaft Deutschland“ zu verteidigen. Man „müsse jetzt schnell eine Lösung finden, damit bald wieder Förderbescheide für Unternehmen ausgestellt werden können“, so der Minister.

Das am 15. November verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse hatte auch in den Ländern für Nervosität gesorgt. Die Höchstrichter hatten das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig erklärt. Konkret beanstandeten sie die rückwirkende Umwidmung von Kreditermächtigungen zur Corona-Bewältigung in Höhe von 60 Milliarden Euro.

Diese sollten über den „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) helfen, Projekte zur Klimapolitik und zur „wirtschaftlichen Transformation“ zu finanzieren. Aus Sicht der Verfassungsrichter stellte dies jedoch eine unzulässige Umgehung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse dar. Die Konsequenzen umschrieben die Höchstrichter wie folgt:

„Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren.“

Mit Milliarden geförderte Projekte in Magdeburg und Dresden in Gefahr

Die Entscheidung hat auch nicht unerhebliche Konsequenzen für die Länder. Eine Reihe von Förderzusagen zur Ansiedlung ambitionierter Investitionsprojekte stützte sich auf die Ausstattung des KTF.

Zu diesen gehören unter anderem die Intel-Chipfabrik in Magdeburg oder jene von TSMC in Dresden. In den genannten Fällen sollen zehn beziehungsweise fünf Milliarden Euro fließen – zum größten Teil aus den Mitteln, die für das Sondervermögen eingeplant waren.

In den betroffenen Bundesländern beharrte man auf die Einhaltung der vonseiten des Bundes getroffenen Förderzusagen. Demgegenüber äußerte der Geschäftsführer des Branchenverbandes Silicon Saxony, Frank Bösenberg, auf X erhebliche Bedenken:

Aiwanger: Schlappe für KTF sei „kalte Dusche für die deutsche Wirtschaft“

In der Pressekonferenz am Montag äußerte sich Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann schon deutlich sorgenvoller als zuvor die Staatskanzlei in Magdeburg. Der Minister erklärte:

„Die Verunsicherung ist groß durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“

Ebenso wie sein bayerischer Amtskollege Hubert Aiwanger und wie Habeck gab er dem Wunsch nach einer Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz Ausdruck. Diese solle dazu beitragen, gemeinsame Lösungen zu finden.

Aiwanger hatte zuvor von einer „kalten Dusche“ gesprochen, mit der das Urteil die deutsche Wirtschaft getroffen habe. Gleichzeitig forderte er, zeitnah Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu gewährleisten. Die in Rede stehenden Projekte seien unverzichtbar. Deshalb, so Aiwanger, müsse man eine Lösung noch vor Weihnachten finden:

„Weil wir es uns nicht leisten können, in ein neues Jahr zu gehen, ohne zu wissen, ob wir das eine oder andere Großprojekt ins Ziel führen.“

Kein Ranking hinsichtlich der ins Auge gefassten Projekte

Habeck betonte, es sei erforderlich, dass „Deutschland an dieser Stelle zusammenrückt“. Das Land benötige eine politische Lösung, die über die laufende Legislaturperiode Bestand haben müsse. Er betonte, es gebe „eine gemeinsame Suche, jetzt Wege zu finden“. Die geplanten Projekte, die man über den KTF finanzieren wolle, beträfen den „wirtschaftlichen Kern Deutschlands“.

Alle konzipierten Projekte „müssen möglich gemacht werden“, betonte der Minister. Willingmann schloss es auch aus, ein „Ranking“ hinsichtlich der Wichtigkeit der angedachten Projekte zu erstellen. Keine Einigkeit gab es bezüglich der Zukunft der Schuldenbremse. Willingmann erklärte im Anschluss an die Pressekonferenz, der Gesetzgeber dürfe sich „jetzt nicht von Notlage zu Notlage hangeln“.

Deshalb sei es an der Zeit, eine Debatte über die Schuldenbremse in Gang zu bringen. Bereits am Donnerstag hatte die Ampelkoalition angekündigt, die Schuldenbremse auch für das Jahr 2023 aussetzen zu wollen. Aiwanger hingegen mahnte zur Vorsicht und betonte, es sei erforderlich, „mehrere Optionen“ zu prüfen.

(Mit Material von dpa)



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