Bundesgerichtshof verhandelt im August über Kohl-Tonbänder

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Helmut KohlFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times4. Juni 2020

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich im August in einer mündlichen Verhandlung doch eingehend mit einem Rechtsstreit um Tonbandaufzeichnungen des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl (CDU) befassen. Der BGH setzte am Donnerstag in dem Rechtsstreit über die Auskunftsklage seiner Witwe Maike Kohl-Richter einen Verhandlungstermin für den 20. August fest. Ursprünglich war bereits mit einer Entscheidung gerechnet worden. (Az. III ZR 136/18)

Nachdem ein erster Verhandlungstermin am 19. März wegen der Corona-Krise aufgehoben worden war, wurde zunächst ein schriftliches Verfahren angeordnet. Dabei habe sich aber gezeigt, dass der Streit nicht ohne „vorheriges Rechtsgespräch“ entschieden werden könne.

Der Bundesgerichtshof muss über eine Klage auf Auskunft über Vervielfältigungen von Tonbandaufzeichnungen entscheiden, die Kohls früherer Biograf Heribert Schwan anfertigte. In einem bereits abgeschlossenen Verfahren machte Kohl erfolgreich die Herausgabe der Originalaufnahmen geltend. Schwan hatte in den Jahren 2001 und 2002 insgesamt 630 Stunden umfassende Gespräche aufgenommen.

Der Streit um die Gespräche Schwans mit Kohl und vor allem die von dem Journalisten verfasste Biografie „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ beschäftigt die Gerichte seit Jahren. In dem Buch wurde der Altkanzler mit drastischen Äußerungen über frühere Weggefährten zitiert. (afp)



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