Bundeskabinett billigt Gesetz zu Weiterbildung und Senkung des Arbeitslosenbeitrages
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die gesetzliche Neuregelung zum Ausbau der beruflichen Weiterbildung auf den Weg gebracht.
Dies teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit. Arbeitnehmer sollen künftig unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße leichter als bisher in den Genuss von Qualifizierungsmaßnahmen kommen.
Die Vorlage enthält auch die geplante Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte. 0,4 Punkte werden in das jetzige Gesetz geschrieben. Ein weiterer Punkt soll per Rechtsverordnung gestrichen werden, befristet bis Ende 2022. Mit dem Auslaufen der Verordnung wird entschieden, ob die Senkung um 0,1 Prozentpunkte beibehalten wird.
Weiterhin regelt das Gesetz, dass die Bundesagentur für Arbeit für Krisenzeiten über Rücklagen in Höhe von 0,65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verfügt.
Schließlich werden die Rahmenbedingungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes I verbessert. Bislang muss ein Arbeitnehmer zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in einem Zeitraum von 24 Monate nachweisen, um in den Genuss dieser Leistung zu kommen. Der Rahmen wird von 24 auf 30 Monate ausgeweitet.
Arbeitsminister Heil erklärte, die Arbeitsmarktpolitik müsse auf die Veränderungen reagieren, die aus der Digitalisierung herrührten. „Eine erste Antwort geben wir mit unserer Qualifizierungsoffensive, indem wir bestehende Förderinstrumente zur Weiterbildung öffnen und die Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit stärken.“ (afp)
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