Kohleausstiegsgesetz kann Ende 2019 beschlossen werden – Grünen sehen Zeitpunkt als Affront

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat einen ersten Rahmen für ein Gesetz zum Kohleausstieg vorgelegt. Die Versorgungssicherheit soll dabei jederzeit gewährleistet bleiben, teilte das Wirtschaftsministerium mit.
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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times4. Juli 2019

Die Bundesregierung hat den weiteren Fahrplan für ein Gesetz zum Kohleausstieg vorgelegt. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, soll es im Herbst zunächst einen Entwurf für ein Steinkohlegesetz geben und parallel dazu Verhandlungen mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken. Auf dieser Grundlage könne „Ende 2019“ ein Kohleausstiegsgesetz beschlossen werden – aus Sicht der Grünen zu spät.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums von Peter Altmaier (CDU) soll der Ausstieg so erfolgen, „dass zu jedem Zeitpunkt die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt“.

Für einen geordneten Ausstieg aus der Braunkohle führe das Ministerium Gespräche mit den Betreibern – erste Gespräche mit RWE über Stilllegungen älterer Kraftwerke seien bereits „fortgeschritten“ und verliefen „konstruktiv“.

Für einen Ausstieg aus der Steinkohle seien in den ersten Jahren Ausschreibungen vorgesehen, erklärte das Ministerium weiter: Die Betreiber von Steinkohlekraftwerken können demnach einen Preis für die Stilllegung bieten – wer zu den geringsten Kosten pro CO2-Emission anbiete, erhalte den Zuschlag.

Hintergrund ist, dass sich die sogenannte Kohlekommission Anfang des Jahres auf einen Kohleausstieg bis spätestens 2038 verständigt hatte.

Bis 2022 soll die Kohleverstromung demnach auf 30 Gigawatt sinken – je 15 Gigawatt bei  Braun- und Steinkohle. Bis 2030 sollen es dann 17 Gigawatt sein, neun Gigawatt Braun- und 8 Gigawatt Steinkohle.

Derzeit sind es noch rund 41 Gigawatt, die mit der Verbrennung von Kohle erzeugt werden. 2018 war das gut ein Drittel der deutschen Stromerzeugung.

Von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden war nach dem schwierigen Kompromiss der Kohlekommission zunächst ein Gesetz zum Strukturwandel in den Braunkohlerevieren.

Denn insgesamt gibt es in den vier betroffenen Revieren rund 20.000 direkt Beschäftigte. Um den Wegfall dieser Jobs abzumildern, von denen indirekt noch rund 40.000 weitere Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen abhängen, sollen die Reviere Milliardenhilfen erhalten.

Hierfür hatte das Kabinett am 22. Mai Eckpunkte für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ beschlossen. Das Wirtschaftsministerium arbeitet den Angaben zufolge derzeit an einem Referentenentwurf, der nach der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden soll.

Konkret vorgesehen ist dabei, dass der Bund bis spätestens 2038 bis zu 40 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Zugute kommen soll das Geld Braunkohlerevieren in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen Unterstützung erhalten.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer kritisierte, dass die Bundesregierung beim Kohleausstieg „in eine Art Bummelstreik“ verfallen sei. Allein schon dadurch drohe der mühsam erreichte Kompromiss der Kohlekommission verspielt zu werden.

„Dass Peter Altmaier bald ein halbes Jahr nach dem Ergebnis der Kohlekommission endlich mal einen Zeitplan vorlegt, wie das Ganze umgesetzt werden soll, ist schon an sich eine Bankrotterklärung“, kritisierte er.

Der „durchsichtige Versuch“ des Wirtschaftsministers, das Kohleausstiegsgesetz zeitlich hinter das Gesetz über die Strukturhilfen zu schieben, sei „ein Affront gegenüber allen, die ernsthaften Klimaschutz wollen“, erklärte Krischer. „Kohleausstieg und Strukturhilfen gehören gemeinsam verabschiedet.

Alles andere ist ein Angriff auf einen mühsam erreichten Kompromiss.“ Zudem bestehe die Gefahr, dass nach der Verabschiedung der Strukturhilfen die Abschaltung der Kohlekraftwerke im Parlament am Widerstand aus der CDU-Fraktion scheitern könne. (afp)



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