Bundesregierung will Blinker für alle Fahrräder erlauben

Beim Abbiegen benutzen viele Radfahrer ein Handzeichen. Vor allem im Dunkeln wären Blinker besser erkennbar. Das soll nun möglich werden; eine Pflicht soll es aber nicht geben.
Ein Fahrradblinker an einem Liegerad. Die Bundesregierung will nun Blinker für alle Fahrräder beim Abbiegen erlauben.
Ein Fahrradblinker an einem Liegerad. Die Bundesregierung will nun Blinker für alle Fahrräder beim Abbiegen erlauben.Foto: Arne Bänsch/dpa
Epoch Times4. Januar 2024

Die Bundesregierung will Blinker für alle Fahrräder beim Abbiegen erlauben. Hintergrund ist auch die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs. Die Neuregelung sei im Zuge einer Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geplant, sagte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums am Donnerstag in Berlin. Die Pläne gehen auch aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor, über die zuerst die „Rheinische Post“ berichtet hatte.

Was geplant ist

Nach der geltenden Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind „Fahrtrichtungsanzeiger“ nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Rädern mit einem Aufbau wie Fahrradrikschas zulässig, bei denen die Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt werden.

Die Sprecherin sagte, das Verkehrsministerium sei besorgt über die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs – die Zahl der Fahrräder mit Hilfsmotor ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Um das Abbiegen anzuzeigen, sei es derzeit erforderlich, die Hand vom Lenker zu nehmen. Hierdurch könne es in schwierigen Situationen zur Beeinträchtigung der Fahrstabilität und zu einem geänderten Bremsverhalten kommen. Dies könnte durch optional zulässige Fahrtrichtungsanzeiger entschärft werden. Optionale Blinker könnten das Handzeichen ersetzen, wenn Radfahrer anzeigen, dass sie abbiegen wollen.

Ab wann Blinker für alle Fahrräder erlaubt sind, ist derzeit noch unklar. Aufgrund der Komplexität des umfangreichen Entwurfs der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist laut Ministerium noch nicht absehbar, wann der zuständige Bundesrat sich damit befasst und wann die Neuordnung in Kraft tritt.

Fahrradclub für Blinker

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich nach den Worten seines Rechtsexperten Roland Huhn schon länger dafür ein, dass Blinker an allen Fahrrädern und Pedelecs zulässig sind – als freiwillige Ausstattung, nicht als Pflicht. „Fahrtrichtungsanzeiger sind vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar als das Handzeichen und bleiben auch tagsüber während des gesamten Abbiegevorgangs wirksam, bei dem oft beide Hände zum Betätigen der Bremsen benötigt werden.“

Abbiegende Radfahrerinnen und Radfahrer seien auf diese Weise besser wahrzunehmen, sagt Huhn. Besonders beim Linksabbiegen komme es häufig zu folgenschweren Zusammenstößen mit nachfolgenden oder entgegenkommenden Kraftfahrzeugen, weil Radfahrer übersehen werden. „Man kann erwarten, dass bewusst gewählte Fahrradblinker auch konsequent benutzt werden – öfter als das häufig unterlassene Handzeichen. Selbstverständlich sind Blinker am Fahrrad aber kein Ersatz für andere Verkehrssicherheitsmaßnahmen oder für das Umschauen vor dem Abbiegen.“

Mehr Verkehrssicherheit?

Der FDP-Verkehrspolitiker Valentin Abel sagte: „Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss im Mittelpunkt stehen, um das Unfallrisiko besonders an Gefahrenstellen zu senken und dadurch Leben zu schützen. Dabei kann die Einführung von optionalen Fahrradblinkern aus Sicht der FDP-Fraktion einen Beitrag zur Reduzierung von Konflikten mit dem motorisierten Verkehr leisten.“

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßte die Pläne. Präsident Manfred Wirsch sagte, Blinker könnten einen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit und weniger Verletzte im Straßenverkehr leisten.
„Abbiegevorgänge werden sicherer, weil beide Hände am Lenker bleiben, und insbesondere nachts ist die Abbiegeintention für andere Verkehrsteilnehmende besser sichtbar. Zusammenstöße mit linksabbiegenden Fahrradfahrenden ziehen oft schwerwiegende Verletzungen nach sich und könnten so reduziert werden.“

Eine Sprecherin des ADAC sagte, aus Sicht des ADAC sei der Schritt richtig und wichtig für die Verkehrssicherheit. Die aktuelle Regelung sei unverständlich und erscheine nicht mehr zeitgemäß. „Gerade ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen wird der Zugang zum Rad mit der elektrischen Unterstützung erleichtert. Das Handzeichengeben fällt ihnen oft schwer, da eine Hand vom Lenker genommen werden muss.“

Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, sagte, ein Blinker habe natürlich im Dunkeln Vorteile, vor allem wenn man abbiegen möchte und dabei in der Mitte stehen bleiben müsse, um den Gegenverkehr abzuwarten. „Auf der anderen Seite kann es aber auch zusätzliche Gefahren geben, wenn ich am Tage vergesse, den Blinker auszuschalten. Insgesamt handelt es sich so oder so ganz sicher nicht um einen Meilenstein bei der Verbesserung der Radfahrsicherheit.“

Skeptisch zeigte sich auch der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagfraktion, Stefan Gelbhaar. „Blinker an normalen Straßenrädern werden die Verkehrssicherheit nicht erhöhen“, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Auch wenn es die bisherigen Verbote nicht brauche, normale Straßenräder seien für Blinker zu schmal, so dass die Richtungsanzeige kaum wahrgenommen werden könne. Sinnvoller für mehr Sicherheit seien stattdessen gute Radverkehrsinfrastrukturen und angemessene Geschwindigkeiten. „Gerade innerorts hilft Tempo 30, das Unfallrisiko und Unfallschäden deutlich zu reduzieren.“ (dpa)



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