Bundesregierung will Unternehmen steuerlich entlasten

In der Bundesregierung gibt es offenbar eine Verständigung auf eine steuerliche Entlastung von Unternehmen.
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Steuern und Abgaben erdrücken die Menschen.Foto: iStock
Epoch Times7. Juni 2019

In der Bundesregierung gibt es laut einem Bericht des Magazins „Spiegel“ eine Verständigung auf eine steuerliche Entlastung von Unternehmen. Bundeskanzleramt, Finanzministerium und Wirtschaftsministerium verständigten sich demnach auf ein „Unternehmensstärkungsgesetz“, das vor allem Personengesellschaften entlasten solle. Weitere Entlastungen betreffen demnach Unternehmen, die im Ausland Gewinne erwirtschaften.

Personengesellschaften sollen dem Bericht zufolge weniger Steuern auf Gewinne zahlen müssen, die im Unternehmen reinvestiert werden. Bereits heute könnten auf Antrag in der Firma verbleibende Gewinne mit 28,25 Prozent versteuert werden, deutlich weniger als der Höchststeuersatz von 45 Prozent in der Einkommensteuer, der Personengesellschaften ansonsten unterliegen. Dieser vergünstigte Satz solle nun in Richtung 25 Prozent sinken.

Außerdem sollen Eigentümer von Personengesellschaften laut „Spiegel“ künftig generell wählen können, ob sie die günstigere Körperschaftsteuer zahlen wollen oder weiterhin Einkommensteuer. Bislang mussten sie dafür die Rechtsform des Unternehmens ändern.

Gewinne, die Firmen im Ausland erzielen, müssen sie in Deutschland bislang nachversteuern, wenn sie in dem anderen Land mit weniger als 25 Prozent Steuern belastet wurden. Diese Schwelle soll dem Bericht zufolge auf 15 Prozent sinken.

Insgesamt geht die Regierung demnach von einem Entlastungsvolumen von einigen Milliarden Euro aus. Das Gesetzesvorhaben solle noch vor der Sommerpause vorgestellt werden. (afp)



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