Bundessozialgericht lehnt Beitragsentlastung für Eltern ab

Eltern können keine Entlastung für Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung beanspruchen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, es sei mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern und Kinderlose die gleichen Beiträge in diese Sozialversicherungen zahlen.
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Blick auf das Bundessozialgericht in Kassel.Foto: Uwe Zucchi/dpa
Epoch Times30. September 2015

„Ein Verfassungsverstoß liegt nach Auffassung des Senats nicht vor“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Kretschmer. Eine Familie aus Freiburg hatte geklagt, sie war auch in den Vorinstanzen schon erfolglos geblieben. 

Endgültig entschieden ist der Fall damit jedoch noch nicht. Die Kläger kündigten bereits eine Verfassungsbeschwerde an. „Dass der Weg irgendwann nach Karlsruhe führt, ist kein Geheimnis“, sagte ein Anwalt der Familie. 

In der Pflegeversicherung zahlen Eltern hingegen weniger als Kinderlose. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 war im Kinder-Berücksichtigungsgesetz festgehalten worden, dass Kinderlose zur Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten zahlen müssen. (dts/ks)



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