Krankenkassen und Zahnarzt
Bundeszahnärztekammer: Amalgam-Ersatz ab 2025 sicher
Ein Ersatzstoff für Amalgam, der komplett von den Krankenkassen bezahlt wird, wird erst 2025 zur Verfügung stehen. Laut einem EU-Gesetzentwurf wird Zahnamalgam ab dem 1. Januar 2025 nahezu ganz verboten.

Eine Zahnärztin hält den Gipsabguss des Gebisses eines Patienten in Berlin, Deutschland.
Foto: Sean Gallup / Getty Images
Die Bundeszahnärztekammer geht davon aus, dass ein Ersatzstoff für Amalgam, der komplett von den Krankenkassen bezahlt wird, ab 2025 zur Verfügung stehen wird. „Es gibt absolut die Ersatzstoffe, die einsetzbar dann sein werden“, sagte BZÄK-Präsident Christoph Benz dem Radiosender MDR Aktuell.
Patienten könnten sicher sein, dass es eine Lösung geben werde und diese werde auch rechtzeitig zur Verfügung stehen. Lediglich bei den Verhandlungen sei das genaue Ergebnis noch in der Schwebe.
„Was die Wissenschaft angeht, die sagt uns klar, was man als Alternative nehmen kann“, so Benz. Das seien Kunststoffe oder Zemente mit Glaskörperanteil. Die Füllungen würden vermutlich am Ende aus einem Gemisch bestehen und wohl „noch zahnfarbener“ sein.
Ein Gesetzentwurf der Europäischen Kommission sieht vor, Zahnamalgam ab 1. Januar 2025 bis auf begründete Ausnahmen ganz zu verbieten. Es ist derzeit der einzige Stoff, der von den Kassen komplett gezahlt wird. (dts/red)
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