Cannabis-Gesetz unterschrieben: Freigabe am 1. April

Wird die kontrollierte Freigabe von Cannabis doch noch aufgehalten, indem das beschlossene Gesetz nicht offiziell besiegelt wird? Mancher in der Union hoffte darauf; und wurde jetzt enttäuscht.
Da der Bundespräsident im Urlaub ist, hat Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig das Cannabis-Gesetz unterzeichnet.
Da der Bundespräsident im Urlaub ist, hat Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig das Cannabis-Gesetz unterzeichnet.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times28. März 2024

Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland kommt wie geplant zum 1. April. In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der im Urlaub ist, setzte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig ihre Unterschrift unter das beschlossene Gesetz.

Die Prüfung habe ergeben, dass „keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen“, teilte das Bundespräsidialamt mit. „Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt.“

Später wurde das Gesetz schließlich im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Vorhaben der Ampel-Koalition, gegen das bis zuletzt Proteste laut wurden, tritt damit am Ostermontag in Kraft.

Das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelte Gesetz stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Es erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum.

Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hatte erst am Freitag auch den Bundesrat passiert.

Die Union im Bundestag hoffte anschließend, das Gesetz könne noch aufgehalten werden, indem der Bundespräsident es nicht unterzeichnet. Das Staatsoberhaupt prüft Gesetze im Wesentlichen darauf, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind.

Nach überwiegender juristischer Meinung steht ihm daneben in engen Grenzen auch ein materielles Prüfungsrecht zu. Danach kann er die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern, wenn dessen Inhalt ganz offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt. (dpa)



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