CDU sieht Möglichkeit Wahlkampfauftritt Erdogans in Deutschland zu verhindern

"Wenn es ein offizielles internationales Dokument gibt, das das Referendum als problematisch einstuft, könnte die Bundesregierung leichter gegen derartige Werbeveranstaltungen vorgehen," so CDU-Politiker Hardt. Der Außenpolitiker bezeichnete den Auftritt des türkischen Präsidenten in Deutschland als unerwünscht.
Titelbild
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan.Foto: Getty Images
Epoch Times24. Februar 2017

Ein Auftritt des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan in Deutschland kann nach Einschätzung der CDU möglicherweise doch von der Bundesregierung untersagt werden.

Interessant sei, wie die Venedig-Kommission des Europarats das von Erdogan geplante Referendum bewerte, sagte der außenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt (CDU), der „Berliner Zeitung“ (Freitagsausgabe). „Wenn es ein offizielles internationales Dokument gibt, das das Referendum als problematisch einstuft, könnte die Bundesregierung leichter gegen derartige Werbeveranstaltungen vorgehen.“

Hardt bewertete das Referendum als unzulässig. „Er will für eine Verfassungsänderung werben, die gegen die demokratische Ordnung der Türkei gerichtet ist. Es handelt sich um eine illegitime Abstimmung“, sagte er. „Hier liegt auch der Unterschied zu bisherigen Auftritten Erdogans vor normalen Wahlen.“ Der CDU-Außenpolitiker bezeichnete den Auftritt Erdogans in Deutschland als unerwünscht.

Linke: Bundesregierung muss Wahlkampfauftritt verhindern

Auch die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen fordert die Bundesregierung auf, einen möglichen Wahlkampfauftritt Erodgans zu verhindern. „Die Bundesregierung kann und muss einen weiteren Propagandaauftritt Erdogans in Deutschland verhindern“, sagte Dagdelen der „Passauer Neue Presse“ (Freitagsausgabe). Dagdelen verwies auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster: „Die Möglichkeit ausländischer Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder zur Abgabe politischer Stellungnahmen im Bundesgebiet gehört zur Außenpolitik“, heiße es dort.

In der Entscheidung heißt es demnach wörtlich: Es sei Sache des Bundes zu entscheiden, „ob und unter welchen Rahmenbedingungen sich ausländische Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im öffentlichen Raum durch amtliche Äußerungen politisch betätigen dürfen“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) könne daher den „Wahlkampf für Erdogans Diktatur in Deutschland rechtlich unterbinden“, sagte Dagdelen.

Erdogan will in der Türkei ein Präsidialsystem einführen, das seine Befugnisse auf Kosten des Parlaments erheblich ausweiten würde. Für den 16. April ist dazu in der Türkei eine Volksabstimmung angesetzt, bei der auch in Deutschland lebende Türken wahlberechtigt sind. (afp/dts)



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