Corona-Maßnahmen: Konservative CSU-Gruppierung fordert Generalamnestie für alle Verurteilten

Konservativer Aufbruch sieht eine Aufhebung aller Strafen als erste Maßnahme für eine Aufarbeitung der Pandemiezeit.
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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) war ein Verfechter restriktiver Maßnahmen während der Corona-Pandemie. Nun fordern konservative Mitglieder seiner Partei eine Generalamnestie für alle im Zusammenhang mit Auflagenverstößen verurteilten Menschen.Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images
Von 1. Mai 2024

Eine juristische und politische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen von der Staatsregierung Bayerns fordert der Konservative Aufbruch, eine konservative Basisbewegung innerhalb der CSU. Ein erster Schritt wäre eine allgemeine Amnestie nach dem Vorbild Sloweniens, so der Erste Landessprecher des Konservativen Aufbruchs (KA), CSU-Stadtrat und Rechtsanwalt Dr. Thomas Jahn.

Bußgelder und Verfahrenskosten zurückbezahlen

In dem mitteleuropäischen Land beschloss das Parlament im September 2023 ein Gesetz, das die Strafen aufhob, die die Regierung während der Corona-Pandemie bei Verstößen gegen die Maßnahmen verhängt hatte. Wie Epoch Times damals berichtete, erließ Slowenien Strafen für Verstöße gegen die COVID-Vorschriften, nachdem das Verfassungsgericht sie nachträglich für verfassungswidrig erklärt hatte.

Im Zuge dieser Amnestie sollten Bußgelder und Verfahrenskosten an betroffene Bürger zurückgezahlt und Eintragungen in den Strafregistern automatisch gelöscht werden. Damit wollte die Regierung das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wiederherstellen.

Dass die meisten Corona-Maßnahmen ungeeignet und unverhältnismäßig gewesen seien, belege die Veröffentlichung der RKI-Files, so Jahn weiter. „Millionen von Menschen wurden nicht nur in ihren Grundrechten massiv beeinträchtigt, sondern auch gesundheitlich, psychisch und finanziell geschädigt“, sagt er.

Als Beispiel dient unter anderem die Maskenpflicht. So stehe im RKI-Protokoll vom 30. Oktober 2020, dass es keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes gebe. Die Regierungen unter Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem Nachfolger Olaf Scholz (SPD) sowie die Regierungen der Länder hätten jedoch am Zwang festgehalten. Unbeachtet sei geblieben, dass das RKI bis April 2021 in 13 Einträgen stets das Fehlen einer fachlichen Grundlage für eine solche Maßnahme erwähnte.

Auch die Schulschließungen und die Impfungen erschienen nach Veröffentlichung der RKI-Files in einem ganz anderen Licht. Eine Aufarbeitung sei daher „unabdingbar“.

Auch bayerische Ministerien sollen Akten vollständig offenlegen

Jahn weiter: „Als Basisbewegung in der CSU fordern wir, dass nicht nur das RKI, sondern auch die zuständigen bayerischen Behörden und Ministerien zu einer vollständigen Offenlegung der Akten sowie der Kommunikation mit wissenschaftlichen Fachgremien verpflichtet werden, damit die damaligen Erkenntnisse, die anschließend zu den […] Corona-Maßnahmen geführt haben, transparent gemacht werden können.“

Die Menschen hätten ein Recht darauf zu wissen, was die verantwortlichen Politiker damals tatsächlich wussten und was sie zu ihren Entscheidungen veranlasst hatte, „die in so gravierender Weise in die Grundrechte aller Bürger eingegriffen hatten“.

Auch die Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht sieht Jahn in der Pflicht, weil nahezu alle sich die „vermeintliche Sichtweise des RKI zu eigen“ gemacht hätten. Die nun veröffentlichten Protokolle zeigten, dass damals getroffene juristische Maßnahmen offenbar weder erforderlich noch geeignet gewesen seien.

„Das Prozessrecht sieht für solche Fälle das Recht auf Wiederaufnahme vor, auch wenn das jeweilige Verfahren durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen wurde“, erläutert der Jurist Jahn. Zehntausende Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen seien allein in Bayern anhängig. Zumeist seien Verstöße gegen Maskenpflicht oder Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mit Strafen belegt worden.

Justiz wäre mit Prozesslawine auf Jahre überfordert

„Vor allem Gastwirte wurden zu hohen, teils fünfstelligen Strafzahlungen verurteilt. Die juristischen Erfolgschancen auf Wiederaufnahme dieser Verfahren dürften in zahlreichen Fällen gut ausfallen“, meint Jahn. Weil die Justiz „auf Jahre hinaus“ mit einer Prozesslawine überfordert wäre, könne es nur eine bundesweite Generalamnestie nach dem slowenischen Vorbild geben.

Alle Urteile im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren, die wegen Verstößen gegen Verordnungen und Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gegen „unbescholtene Bürger“ angestrengt wurden, müssten aufgehoben und Bußgelder zurückerstattet werden. Die Amnestie müsse jedoch auch für alle Wissenschaftler, Ärzte, Beamte, Richter oder „ganz normale Bürger“ gelten, „weil sie mit ähnlichen Argumenten wie in den RKI-Files dokumentiert Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen geleistet und dabei uneigennützig und nach bestem Wissen und Gewissen das Wohl anderer Menschen im Blick hatten“.

Endlich wieder auf Basis von Fakten diskutieren

Die generelle Aufhebung dieser Urteile wäre der erste Schritt zur Aufarbeitung. Er würde auch „eine befreiende, gesellschaftlich wichtige Debatte befeuern“, glaubt die Zweite Landessprecherin Juliane Ried. Die RKI-Files böten die Chance, „den wichtigen freiheitlichen Meinungspluralismus wieder zu stärken, um Diskussionen endlich wieder auf der Basis von Fakten und Argumenten zu ermöglichen“.

Der Konservative Aufbruch (KA) wurde im Juni 2014 in Nürnberg von CSU-Mitgliedern gegründet. In ihrem Gründungsmanifest setzen sie sich für eine Politikwende auf christlich-freiheitlicher Basis mit einer „klaren Abkehr von rot-grünen Politikansätzen“ ein.

In dem aus 13 Punkten bestehenden Manifest heißt es außerdem, dass der KA eine überstürzte Energiewende ablehne. Stattdessen setzen sich die Mitglieder für eine „sichere, bezahlbaren Energieversorgung Deutschlands auf marktwirtschaftlicher, unideologischer Basis“ ein. Eine „ungesteuerte Zuwanderung“ lehnt die Gruppierung ebenso ab wie die Ausweitung der doppelten Staatsbürgerschaft.

Mit etwa 1.000 Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied der CSU oder einer ihrer Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise sind, vertrete der KA Interessen der wertkonservativen und wirtschaftsliberalen CSU-Mitglieder.



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