Datenschutzregelungen zu schleifen „ist absurd“: Verbraucherschutzministerium kritisiert Merkel beim Datenschutz

"Der Aufruf der Bundeskanzlerin, bindende deutsche und europäische Datenschutzregelungen zu schleifen, ist absurd. Big Data funktioniert auch mit anonymisierten Daten, außer man möchte als Unternehmen unbedingt gläserne Kunden, um diese zu übervorteilen", sagte Kelber dem "Handelsblatt".
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Angela MerkelFoto: ODD ANDERSEN/AFP/Getty Imag
Epoch Times11. Januar 2017

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Ulrich Kelber (SPD), hat die Forderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einer Abkehr vom Prinzip der Datensparsamkeit scharf zurückgewiesen.

„Der Aufruf der Bundeskanzlerin, bindende deutsche und europäische Datenschutzregelungen zu schleifen, ist absurd. Big Data funktioniert auch mit anonymisierten Daten, außer man möchte als Unternehmen unbedingt gläserne Kunden, um diese zu übervorteilen“, sagte Kelber dem „Handelsblatt“.

Merkel hatte davor gewarnt, Deutschland könne wegen eines überzogenen Datenschutzes zum digitalen Entwicklungsland werden. In Deutschland müsse man sich daher von dem Prinzip der Datensparsamkeit verabschieden und sich der Verarbeitung großer Datenmengen für neue Produkte öffnen, sagte die Kanzlerin am Montag beim Deutschen Beamtenbund in Köln.

Daran messe sich auch die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft. Kelber sagte dazu: „Wieder einmal wollen einige in Deutschland einem vermeintlichen Trend des Silicon Valley nacheifern und kommen doch Jahre zu spät. Denn im Silicon Valley entdecken immer mehr Firmen Datenschutz als Geschäftsmodell.“

Deutschland dürfe daher „den Wettbewerbsvorteil eines glaubhaften Datenschutzrechts auf keinen Fall aufgeben“. Datensparsamkeit ist in Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgeschrieben. Danach gilt, dass „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen“ an dem Ziel auszurichten seien, „so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen“.

Der Grundsatz der Datensparsamkeit findet sich auch in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung wieder, die seit Mai vergangenen Jahres gilt. Die EU-Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. (dts)



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