Der neue Paragraf 219a hebelt Werbeverbot für Abtreibungen praktisch aus

Das Werbeverbot für Abtreibungen gilt nicht mehr für Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen die Abtreibungen vornehmen. Die Bundesärztekammer wurde verpflichtet, eine Liste von Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen zu führen, die Abtreibungen vornehmen.
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Durch die Vereinbarung in der Koalition zu Paragraf 219a sollen Schwangere sich leichter als bisher über die Möglichkeiten einer Abtreibung informieren können.Foto: Silas Stein/dpa
Epoch Times12. Dezember 2019

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat die Reform des Strafrechtsparagrafen 219a, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt, ausgelöst. Der Gesetzgeber lockerte die Bestimmung im Februar dieses Jahres – aufgrund dieser Novelle kam der Fall nun erneut vor Gericht. Das Ergebnis: Die Strafbarkeit bleibt bestehen, aber das Urteil wird abgemildert – von 6000 Euro auf 2500 Euro.

Nach heftigem Ringen einigten sich Union und SPD auf eine Ergänzung des Paragrafen: Hinzugefügt wurde in dem neuen Gesetz vom März dieses Jahres der Ausnahmetatbestand, dass das Werbeverbot nicht für Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen gilt, die Abtreibungen vornehmen. Damit dürfen diese über die Tatsache informieren, dass sie Abbrüche anbieten – nicht aber über die Methode, die sie dabei anwenden.

Da Hänel aber genau das tat, wurde sie erneut verurteilt. Lediglich das Strafmaß wurde reduziert. Denn die – weiterhin verbotene – Erläuterung der Methode wiegt gegenüber der neu geschaffenen Möglichkeit, allgemein auf Abtreibungen hinzuweisen, weniger schwer als gegenüber dem alten Totalverbot.

Mit der gesetzlichen Neuregelung wurde im Schwangerschaftskonfliktgesetz eine Regelung eingefügt, die die Bundesärztekammer verpflichtet, eine Liste von Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen zu führen, die Abtreibungen vornehmen. Dort darf dann auch über die Methoden informiert werden. Das Projekt kam aber nur schleppend in Gang. Auf der Website der Kammer fanden sich im Sommer noch weniger als hundert Namen von Ärzten, wie die SPD seinerzeit kritisierte.

Die Liste wird auch der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu Verfügung gestellt. Sie betreibt den Telefondienst „Schwangere in Not“. In der Liste wird auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert, die die jeweiligen Ärzte beim Schwangerschaftsabbruch anbieten.(afp)



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