„Deutschlandpakt“ für Asyl-Bewältigung: Scholz sucht Schulterschluss mit Union

Die Ampel hat ein Asylpaket geschnürt und will dieses am Freitag mit CDU-Chef Merz und zwei Ministerpräsidenten abstimmen. Offenbar schwebt Kanzler Scholz ein Asylkompromiss nach dem Vorbild des Jahres 1993 vor.
Bundeskanzler Olaf Scholz lädt zu einem Spitzengespräch über den «Deutschlandpakt».
Bundeskanzler Olaf Scholz lädt zu einem Spitzengespräch über den sogenannten Deutschlandpakt. Schwerpunktthema ist dabei Asyl.Foto: Michael Kappeler/dpa
Von 11. Oktober 2023

Die verheerenden Ergebnisse der Landtagswahlen vom vergangenen Wochenende haben die Ampelkoalition unter Zugzwang gesetzt. Wie der „Focus“ berichtet, hat es noch am Dienstagabend, 10. Oktober, ein Geheimtreffen zwischen den Koalitionsspitzen gegeben. Dabei stand das Thema „Asyl“ zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Ministern Robert Habeck und Christian Lindner auf der Tagesordnung.

Dieses Thema hatte Umfragen zufolge für die meisten Wähler in Bayern und Hessen den Ausschlag gegeben, der Ampel einen Denkzettel zu verpassen. Nun strebt der Kanzler offenbar einen Befreiungsschlag an – und will dazu auch Vertreter von Opposition und Ländern mit ins Boot holen.

Asylkompromiss des Jahres 1993 als offenbares Vorbild

So soll am Freitag ein Krisengipfel stattfinden, zu dem Scholz auch CDU-Chef Friedrich Merz und die Ministerpräsidenten Boris Rhein und Stephan Weil eingeladen hat. Einen Tag zuvor findet ein Treffen der Ministerpräsidenten der Länder statt. Bei diesem soll es um die gestiegene Anzahl von Asylbewerbern sowie Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine gehen. Die Länder verlangen eine höhere Kostenbeteiligung des Bundes sowie eine beschleunigte Rückführung von Asylbewerbern.

Scholz strebt unter dem von ihm geprägten Begriff des „Deutschlandpaktes“ offenbar nun eine erneuerte Form des sogenannten Asylkompromisses von 1993 an. Damals hatten sich Union und SPD unter dem Eindruck steigender Antragszahlen und rechtsradikaler Wahlerfolge auf eine Verschärfung des Asylrechts verständigt.

Zwischen Anfang Januar und Ende September haben in Deutschland 233.744 Menschen erstmals einen Asylantrag gestellt, rund 73 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In einigen anderen Ländern der EU wie Österreich ist die Zahl der Schutzsuchenden hingegen rückläufig. Merz hat die Einladung bereits angenommen. Ein Sprecher der Unionsfraktion hat der „Deutschen Presse-Agentur“ den Eingang einer Einladung zu einem Gespräch über Migration bestätigt.

Abschiebung abgelehnter Asylbewerber soll leichter werden

Inhaltlich will der Kanzler der Union und den Ländern dabei ein Angebot machen, das auf mehreren Säulen ruht. Zum einen soll die Abschiebung ausreisepflichtiger, abgelehnter Asylbewerber erleichtert werden.

Dafür soll die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf dann 28 Tage verlängert werden. Dies soll es den zuständigen Behörden erleichtern, Abschiebungen vorzubereiten. In Haft befindlichen Ausreisepflichtigen soll die Abschiebung im Vorfeld nicht mehr angekündigt werden müssen.

Leichter sollen Behörden künftig auch mutmaßliche Mitglieder von kriminellen Vereinigungen des Landes verweisen können. Dabei soll eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung keine Voraussetzung mehr für die Abschiebung darstellen. Eine noch weitreichendere Regelung dieser Art hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Vorfeld der Landtagswahlen gefordert.

Unbürokratischer soll künftig auch die Abschiebung von Personen vonstattengehen, die als Schleuser in Erscheinung getreten sind. Gleiches soll für Straftäter gelten, gegen die Gerichte eine rechtskräftige Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängt haben. Auch die Identitätsfeststellung von Ausländern will die Ampel erleichtern. Dazu will man neue Möglichkeiten zur Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen schaffen.

Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt

Neben Verschärfungen im Zusammenhang mit der Abschiebung Verurteilter, Schleuser und Mitglieder krimineller Vereinigung sind jedoch auch neue Chancen vorgesehen. So will die Ampel, um Ausländerbehörden zu entlasten, die Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren verlängern. Konkret soll diese künftig sechs statt bisher drei Monate betragen.

Aufenthaltserlaubnisse subsidiär Schutzberechtigter sollen künftig drei Jahre gültig sein. Bisher ist ein Jahr der Standard. Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Minister Habeck kündigte außerdem an, dass einige bisher geltende Arbeitsverbote für Geflüchtete wegfallen sollen. So soll die bisherige Ermessensregelung für Geduldete einer Bestimmung weichen, die eine Beschäftigungserlaubnis als Regelfall vorsieht. Auf diese Weise soll geduldeten Schutzsuchenden der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Länder und Verbände sollen ab sofort zu dem Entwurf Stellung nehmen können, hieß es aus der Ampel. Parallel laufe die weitere Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.

(Mit Material der dpa)



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