Die umstrittene Maut kommt, ein Endlager wird gesucht und Auto-Kennzeichen werden erfasst

Die Länderkammer billigte die umstrittene Pkw-Maut. Zudem wurde mit der Billigung des kürzlich vom Bundestag beschlossenen Gesetzes der Weg für die Suche nach einem Atom-Endlager in Deutschland frei gemacht...
Titelbild
Deutscher Bundestag in Berlin.Foto:  Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times1. April 2017

Es war spannend am Freitag im Bundesrat: Aber schließlich billigte die Länderkammer die umstrittene Pkw-Maut. Andere Beschlüsse waren weniger heikel.

Pkw-Maut:

Das Gesetzespaket zur sogenannten Infrastrukturabgabe passierte am Freitag den Bundesrat. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Das Prestigeprojekt von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht die Einführung von Vignetten für die Nutzung der Bundesautobahnen vor. Im Gegenzug werden Inländer bei der Kfz-Steuer entlastet.

Endlagersuche: 

Mit der Billigung des kürzlich vom Bundestag beschlossenen Gesetzes hat der Bundesrat den Weg für die Suche nach einem Atom-Endlager in Deutschland frei gemacht. Nachdem es lange eine Vorfestlegung auf den niedersächsischen Salzstock Gorleben als Endlagerstätte gab, gilt nun das Prinzip der „weißen Landkarte“: Bis 2031 soll in ganz Deutschland nach einem geeigneten Wirtsgestein gesucht werden.

Erfassung von Autokennzeichen:

Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass ihre Kfz-Kennzeichen an den deutschen Grenzen künftig automatisch erfasst werden können – auch wenn sie davon nichts wissen. Damit soll die Fahndung bei „besonderen Gefahrenlagen“ und bei der Strafverfolgung verbessert werden. Zudem ermöglicht es das Gesetz, die bei den Einsatzleitungen der Bundespolizei eingehenden Telefonate aufzuzeichnen. Es erlaubt Bundespolizisten außerdem, Bodycams am Körper zu tragen.

Videoüberwachung: 

An öffentlich zugänglichen Orten wie Einkaufszentren oder Sportstadien soll es künftig mehr Videoüberwachung geben. Dafür wird im Bundesdatenschutzgesetz festgeschrieben, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit als besonders wichtiges Interesse gilt. Diese Regelung soll es Datenschützern erschweren, eine Überwachungsmaßnahme zu unterbinden.

Arzneimittel:

Ärzte sollen künftig besser über den Nutzen von Arzneimitteln informiert werden, damit auch Patienten davon profitieren können. Mit dem vom Bundesrat gebilligten Gesetz soll zudem effektiver gegen Lieferengpässe bei Medikamenten vorgegangen werden. Bei Antibiotika wird zudem die Frage möglicher Resistenzen in die Nutzenbewertung einbezogen.

Kartellrecht:

Startups unterliegen künftig der Kontrolle der Kartellbehörden. Auch die Geschäftsideen junger, innovativer Unternehmen könnten hohes Marktpotenzial und große wirtschaftliche Bedeutung für den Erwerber haben, heißt es zur Begründung des neuen Gesetzes.

Verbraucherschutz von Bauherren:

Das neue Gesetz legt fest, dass private Bauherren gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Ausführung ihres Objekts einseitig anordnen können. Außerdem wird das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer geregelt. Bei Mängeln am Baumaterial wird die Stellung der Handwerker gestärkt: Sie können vom Händler, von dem sie das mangelhafte Material bezogen haben, nicht nur Ersatz verlangen, sondern auch die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau.

Lärm auf Sportplätzen:

Auf Sportplätzen soll künftig ein höherer Geräuschpegel erlaubt sein. Die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die an Sonn- und Feiertagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr geltenden Ruhezeiten werden dafür um fünf Dezibel erhöht. Der Bundesrat macht aber zur Bedingung, dass die Lärmschutzvorgaben in den Nachtstunden etwas verschärft werden. Wenn der Bundestag dem nachkommt, kann die Verordnung in Kraft treten.

Baurecht:

Das Baurecht wird gelockert, um künftig etwa auch in Gewerbegebieten Wohnungen bauen zu können. Dafür wird im Baurecht die Kategorie „urbane Gebiete“ geschaffen. Damit soll der Wohnungsnot in Ballungszentren begegnet werden. (afp)



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