Eltern meiden zuständige Grundschulen – Über 12.000 Anträge auf Schulwechsel in Berlin

Rechnen, Schreiben, Lesen. Ist da nicht jede Schule gleich? Die Anträge für 12.134 Grundschüler in Berlin zeigen, dass die örtlich zuständige Grundschule nicht immer dem Wunschbild der Eltern entspricht.
Titelbild
Anna, Erstklässlerin einer Grundschule in Moers-Kapellen. (AP Photo/Frank Augstein)
Epoch Times10. Januar 2020

Wenn es um ihre Sprösslinge und deren zukünftige Grundschule geht, sind die Eltern wählerisch. Im vergangenen Jahr wurden in Berlin mindestens 12.134 Anträge auf eine Aufnahme an einer anderen Grundschule gestellt. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz hervor.

Die meisten Anträge wurden in Pankow (1.677) und Mitte (1.567) gestellt, gefolgt von Steglitz-Zehlendorf. In diesen Bezirken sei der Anteil der Familien erfahrungsgemäß hoch, da Eltern eine freie, internationale Schule oder staatliche Schule mit besonderem Profil bevorzugen würden, heißt es im „Tagesspiegel“. Dabei scheuen sich Eltern auch nicht, den Gerichtsweg in Anspruch zu nehmen.

Fast 7.400 elterlichen Wünschen auf Schulwechsel wurden entsprochen – über 60 Prozent. Von den 52 Klagen waren lediglich zwölf erfolgreich.

Die Schulämter seien nach Erfahrung von Burkert-Eutlitz sehr entgegenkommend und würden versuchen, viel möglich zu machen, heißt es in der „Berliner Morgenpost“. Allerdings würden manche Schulen an ihre Grenzen stoßen. „Im Ortsteil Friedrichshain gibt es Teile von Sozialräumen, wo es so eng ist und die Schulen so voll sind, dass man dort kein Kind mehr unterbringen kann“, sagte die Abgeordnete.

Und so gestaltet sich die Situation nach Stadtbezirken für das Schuljahr 2019/20:

Pankow
1.677 Anträge – 1.242 bewilligt – eine Klage

Mitte
1.567 Anträge – 941 bewilligt – drei Klagen

Charlottenburg-Wilmersdorf
1.263 Anträge – 763 bewilligt – neun Klagen

Neukölln
1.235 Anträge – 836 bewilligt

Steglitz-Zehlendorf
1.221 – keine weiteren Angaben

Tempelhof-Schöneberg
1.133 Anträge – 798 bewilligt – 1 Klage

Friedrichshain-Kreuzberg
1.112 Anträge – 536 bewilligt – 31 Klagen

Lichtenberg
999 Anträge – 889 bewilligt – 2 Klagen

Reinickendorf
860 Anträge – 553 bewilligt – 5 Klagen

Marzahn-Hellersdorf
541 Anträge – 397 bewilligt

Spandau
526 Anträge – 411 bewilligt

Treptow-Köpenick
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Türkische Schule in Berlin geplant

Laut einem Bericht der „Süddeutschen“ wird in Deutschland derzeit der Bau von drei türkischen Schulen geplant.  Neben Berlin stehen Köln und Frankfurt am Main auf der Wunschliste. In den vorgenannten Orten ist der Anteil von türkischstämmigen Personen besonders hoch.

Als Schulträger für diese Schulen kommen nur private Vereine in Frage. Damit soll laut Auswärtigem Amt dem bedenken entgegengewirkt werden, dass die türkische Regierung Einfluss auf die Schüler in Deutschland nimmt. Bundestagsabgeordnete Peter Heidt, FDP-Obmann im Ausschuss für Menschenrechte, forderte vom Auswärtigen Amt sicherzustellen, „dass die türkischen Schulen in Deutschland nicht zum Einfallstor für Erdoğans Ideologien werden“.

Über den rechtlichen Rahmen für drei Schulen wird zwischen türkischer und Bundesregierung verhandelt – analog zu den drei deutschen Auslandsschulen in Ankara, Istanbul und Izmir.

Rechtsanspruch Ganztagsplatz

Knapp drei Millionen Kinder gehen in Deutschland in die Grundschule. Ab 2025 soll für jedes Kind, dessen Eltern das wünschen, eine ganztägige Betreuung an der Schule gewährleistet sein. Nach dem Rechtsanspruch auf den Kitaplatz kommt nun der Rechtsanspruch auf den Ganztagsplatz in der Schule. Der VBE rechnet mit einem Personalbedarf von mindestens 100.000 pädagogischen Fachkräften. Der Arbeitsmarkt gibt die derzeit nicht her.

Der Deutsche Städtetag hat vor einem Scheitern der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gewarnt. „Für einen umfassenden Rechtsanspruch, wie ihn die Koalition bis zum Jahr 2025 plant, wird es trotz aller Anstrengungen kaum gelingen, ausreichend Fachkräfte mit den notwendigen pädagogischen Qualifikationen zu finden“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Zeitungen der Funke-Mediengruppe Ende Dezember. Notwendig seien rund eine Million zusätzliche Betreuungsplätze.

Außerdem müssten Bund und Länder „einen erheblich größeren Anteil an den Investitionskosten übernehmen und sich dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen“, forderte Dedy.

Die bisher vom Bund eingeplanten Mittel von zwei Milliarden Euro deckten nur einen kleinen Teil der notwendigen Investitionen von 7,5 Milliarden Euro. Die jährlichen Betriebskosten bezifferte Dedy mit 4,4 Milliarden Euro und berief sich dabei auf Schätzungen des Deutschen Jugendinstituts.

Der Hauptgeschäftsführer mahnte: „Die Kommunen brauchen einen realistischen Zeitplan und hinreichend Finanzmittel. Nur dann kann das Projekt Rechtsanspruch bundesweit gelingen.“ Die Bundesregierung wähle ohnehin den falschen Ansatz, wenn sie den Rechtsanspruch im Jugendhilferecht verankere und damit bei den Kommunen ansiedele.

„Klug wäre es, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulgesetzen der Länder zu regeln“, sagte Dedy. „Denn Schule und Betreuung müssen Hand in Hand gehen.“ (dts/sua)



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