Energiesparregeln: Nicht überprüfbar für Städtebund

Die Bundesregierung hat neue Energiesparregeln auf den Weg gebracht. Wie gut die Umsetzbarkeit in allen Bereichen ist, bleibt abzuwarten. Eine umfassende Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften sei teilweise jedoch schwierig, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg.
Die Energiesparregeln sind nicht immer einfach zu kontrollieren.
Ab 1. September sind Unternehmer verpflichtet, Energie zu sparen.Foto: iStock
Epoch Times25. August 2022

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zwei Verordnungen auf Basis des Energiesicherungsgesetzes beschlossen. Demnach gelten ab dem 1. September in Deutschland zahlreiche Energiesparregeln. So dürfen etwa Eingangstüren von Geschäften nicht mehr dauerhaft offenstehen. Einzige Ausnahmen: Notausgänge und Fluchtwege.

„Licht aus“ heißt es außerdem für Leuchtreklamen. Diese müssen dann von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ausgeschaltet bleiben. Ebenso dürfen Denkmäler nicht mehr angestrahlt werden. Am 1. Oktober sollen weitere Vorschriften in Kraft treten.

Landsberg: „Werden das nicht kontrollieren können“

Die Kommunen sehen sich außerstande, alle beschlossenen Energiesparregeln der Bundesregierung auf deren Einhaltung zu überprüfen. „Ob Türen rund um die Uhr immer geschlossen sind, werden wir nicht kontrollieren können.“ Das sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der „Bild“-Zeitung vom Donnerstag. Am Ende komme es immer auf die Vernunft der Menschen an.

Bei der Beleuchtung der Geschäfte sei der Kontrollaufwand dagegen gering und die Überprüfung damit einfacher. Jeder Ordnungsbeamte sehe abends, ob Licht brenne, sagte Landsberg.

Der Verbandschef wandte sich zugleich gegen eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung während der Dunkelheit. „Wir wollen keine völlig dunklen Städte.“ Das wollten die Bürger auch nicht, „weil sie dann Angst haben“. Eine Restbeleuchtung sei auch in der Nacht unverzichtbar. Die Regierungspläne sehen bisher allerdings auch nichts Gegenteiliges vor. (afp/mf)



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