Missbrauchsskandal im Erzbistum Berlin: Mindestens 120 Opfer und 61 Beschuldigte

Über Jahrzehnte hat die Katholische Kirche in Berlin Hinweise auf sexuellen Missbrauch ignoriert und aktenkundige Fälle unter Verschluss gehalten.
Titelbild
Ein Chor singt bei einem Gottesdienst.Foto: Peter Steffen/dpa
Epoch Times30. Januar 2021

Mindestens 61 Geistliche waren im Bereich des katholischen Erzbistums Berlin zwischen 1946 bis Ende 2019 am sexuellen Missbrauch von Minderjährigen beteiligt. Insgesamt sind in dieser Zeit 121 Opfer aus den Akten bekannt geworden.

Das geht aus einem unabhängigen Gutachten im Auftrag der Kirche hervor, das am Freitag in Berlin vorgestellt wurde. Die Dunkelziffer könnte weit höher liegen, heißt es in dem Bericht der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Bei den Beschuldigten handele es sich vor allem um Priester und Ordensmitglieder, die im Bereich des Bistums tätig waren.

Zu den Opfern gehören demnach Ministranten, mehrere Minderjährige, junge Mädchen, Firmlinge und Kommunionskinder. 37 Prozent der ermittelten Opfer waren weiblich, 59 Prozent männlich. Bei den restlichen vier Prozent ist das Geschlecht nicht bekannt.

Hierarchische Strukturen und mangelnde Kommunikation hätten Aufklärung und Prävention behindert, vermerkt das Papier. Der Jurist Peter-Andreas Brand, einer der Autoren, sprach von „systematischer Verantwortungslosigkeit“. Man habe mit allen Mitteln versucht, Schaden von der Kirche abzuwenden, sagte Mitautorin Sabine Wildfeuer.

Die Kirchenleitung habe vor allem in den 1950er und 1960er Jahren eine größere Empathie für die Täter als für die Opfer gehabt. Die Gutachter kamen zur Erkenntnis, dass „das Bemühen der Verantwortlichen im (Erz-)Bischöflichen Ordinariat insbesondere in diesen Jahrzehnten war, Vorwürfe über sexuellen Missbrauch nicht öffentlich werden zu lassen, um Schaden von der Institution abzuwenden“.

Zudem ermittelten sie bei mindestens zwei Beschuldigten konkrete Indizien für den Versuch, „die bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs zu vertuschen“. In 21 Fällen hat laut Gutachten die Justiz ermittelt, davon seien in elf Fällen Gerichtsverfahren eröffnet worden.

71 Prozent der Missbrauchsfälle durch Dritte bekannt gemacht

Den Ermittlern fiel darüber hinaus auf, dass dem Erzbistum 71 Prozent der Missbrauchstaten, also der weit überwiegende Anteil, durch Hinweise von Dritten bekannt geworden sei. Weiter heißt es im Gutachten, dass nur bei 29 Prozent aller Missbrauchstaten der erste Hinweis durch den jeweiligen Betroffenen selbst erfolgte.

Dabei entfällt, hinsichtlich der hinweisgebenden Dritten, „ein Anteil von 43 Prozent auf kircheninterne Personen, wie beispielsweise Gemeindemitglieder oder die Haushälterin des Beschuldigten, 32 Prozent auf Mitteilungen der Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft, 16 Prozent auf Familienmitglieder des Betroffenen und 9 Prozent auf Personen mit einem anderweitigem Hintergrund, wie beispielsweise Pressemeldungen oder anonyme Hinweisgeber“.

Die weit überwiegende Mehrzahl der Ersthinweise von den Betroffenen selbst, wurde erst ab dem Jahr 2010 gegenüber dem Erzbistum Berlin angezeigt, fanden die Gutachter heraus. Dies war bei 33 von insgesamt 35 Betroffenen der Fall. Laut dem Gutachten war für viele Betroffene, nach ihren eigenen Schilderungen eine Ermutigung gewesen, dass im Frühjahr 2010 der Missbrauchsskandal am Berliner Canisius-Kolleg öffentlich gemacht wurde und danach eine breite öffentliche Debatte über sexuellen Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland stattgefunden hat. Das hätte sie ermutigt auch selbst über ihre eigenen Missbrauchserfahrungen zu berichten.

Im Rahmen des Gutachtens wurde auch ausgewertet, wie viele Missbrauchstaten Gegenstand einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung beziehungsweise eines kirchenrechtlichen Strafverfahrens waren.

Gegen 15 von 61 Beschuldigte wurde eine Voruntersuchungen eingeleitet

Hier zeigte sich, dass insgesamt 17 kirchenrechtliche Voruntersuchungen beziehungsweise kirchenrechtliche Strafverfahren bezogen auf insgesamt 31 Betroffene durchgeführt wurden. Sieben dieser Verfahren hätten zu kirchenrechtlichen Strafen geführt. In einem dieser Fälle sei der Beschuldigte aus dem Priesterstand ausgeschlossen worden.

„Von den eingeleiteten staatlichen Ermittlungsverfahren wurden elf Gerichtsverfahren mit Urteilen oder Strafbefehlen abgeschlossen“, heißt es in dem Gutachten weiter. Alle übrigen Ermittlungsverfahren wären eingestellt worden; teilweise wegen Verfolgungsverjährung, teilweise weil die Beschuldigten bereits verstorben wären, und teilweise, weil sich der Tatverdacht nicht erhärtet hätte.

Laut Gutachten seien im Erzbistum Berlin im Zeitraum von 1946 bis zum 31. Dezember 2019 insgesamt 1.445 Kleriker (Diözesanpriester, Diakone und Ordenspriester) tätig gewesen. Bei 61 Beschuldigten ergibt sich daraus ein Prozentsatz von 4,22 Prozent.

Erzbischof: Die Aufarbeitung ist der Teil, den die Kirche beitragen könne

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch sieht auch nach der Vorstellung des Gutachtens die Notwendigkeit einer weiteren Aufarbeitung. „Bei all dem geht es vorrangig um die Betroffenen“, sagte Koch. Ihr Leid könne nicht rückgängig gemacht werden. Die Aufarbeitung sei der Teil, den die Kirche beitragen könne.

Viele Menschen hätten ihr Vertrauen in die katholische Kirche verloren, sagte Koch. „Vertrauen wiederzugewinnen durch ehrliches, transparentes und offenes Aufarbeiten und das Ziehen von Konsequenzen, ist auch ein Ziel der Auswertung des jetzt vorgelegten Gutachtens.“

Er übernehme die Verantwortung, „wo vertuscht oder nicht angemessen mit Schuld umgegangen wurde, wo Menschen im „System Kirche“ das Offensichtliche nicht wahrhaben wollten oder systematisch weggeschaut haben“, sagte Erzbischof Heiner Koch. Betroffene, die sich bisher noch nicht gemeldet hätten, sollten sich an die Kirche wenden. Eine Kommission aus Priestern und Laien soll nun das Gutachten aufarbeiten und Vorschläge für den künftigen Umgang mit Missbrauchsfällen vorlegen.

Zum Erzbistum gehörten Berlin, der zentrale und nördliche Teil Brandenburgs, Vorpommern sowie die Stadt Havelberg in Sachsen-Anhalt. (afp/dpa/er)



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