Berliner Richterin Malsack-Winkemann vorerst suspendiert

Nach der Reichsbürgerrazzia vom Dezember sitzt die Richterin Birgit Malsack-Winkemann in Untersuchungshaft. Jetzt wurde sie suspendiert – vorläufig.
Birgit Malsack-Winkemann bei einer Rede im Bundestag - die einstige AfD-Abgeordnete sitzt inzwischen in Untersuchunghaft.
Birgit Malsack-Winkemann bei einer Rede im Bundestag – die einstige AfD-Abgeordnete wurde jetzt vorläufig von ihrem Richteramt suspendiert.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times16. März 2023

Drei Monate nach ihrer Festnahme im Zusammenhang mit einer großen Reichsbürgerrazzia hat das Berliner Richterdienstgericht die Richterin Birgit Malsack-Winkemann vorläufig des Diensts enthoben. Damit folgte es einem Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, wie das Gericht am Donnerstag in der Hauptstadt mitteilte. Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete wird verdächtigt, einer Gruppe angehört zu haben, die den Umsturz der staatlichen Ordnung geplant haben soll.

Seit der Razzia Anfang Dezember sitzt Malsack-Winkemann in Untersuchungshaft. Seitdem wurde sie am Landgericht nicht mehr eingesetzt. Malsack-Winkemann hatte von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag gesessen. Sie kehrte nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament in den Berliner Justizdienst zurück – gegen den Willen der Senatsverwaltung für Justiz.

Im Oktober – vor der Razzia – entschied das Verwaltungsgericht noch, dass sie nicht vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden dürfe. Inzwischen läuft ein weiteres entsprechendes Verfahren, in dem noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Das Dienstgericht entschied nun im Eilverfahren über die vorläufige Suspendierung. Es strich Malsack-Winkemann die Hälfte ihrer monatlichen Bezüge.

„Eid gebrochen“

Nach aktuellem Ermittlungsstand sei es wahrscheinlich, dass die Richterin im bereits eingeleiteten Disziplinarverfahren aus dem Richterdienst entfernt werde, begründete es seine Entscheidung. Wer sich einem Geheimbündnis anschließe, das einen gewaltsamen Staatsstreich plane, breche den geleisteten Eid auf das Grundgesetz in besonderer Weise. Die Unschuldsvermutung verhindere nicht, dass Erkenntnisse aus dem noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren berücksichtigt würden.

Auch werde die vorläufige Suspendierung nicht dadurch unmöglich, dass die Richterin wegen der Untersuchungshaft ihr Amt derzeit faktisch ohnehin nicht ausüben könne. Die vorläufige Suspendierung diene nämlich dem „ungestörten Dienstbetrieb“ und dem Ansehen der Justiz. Malsack-Winkemann kann gegen den Beschluss noch Beschwerde zum Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben.

Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) begrüßte die Entscheidung. Diese bestätige „vollumfänglich meine Annahme, dass es sich hier um eine brandgefährliche Person handelt, die im Richterdienst in Berlin nichts verloren hat“, erklärte sie. Die Integrität der Rechtsprechung müsse vor Menschen mit ihrem Weltbild geschützt werden. (afp/red)



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