Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt: Plädoyers im Prozess um Zugunglück von Bad Aibling

Das Urteil im Prozess um das Zugunglück naht. Am vorletzten der sieben Verhandlungstage halten Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenkläger ihre Plädoyers. Der Fahrdienstleiter ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Zwölf Menschen starben bei dem Unfall.
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Zugunglück Bad Aibling am 10. Februar 2016.Foto: SVEN HOPPE/AFP/Getty Images
Epoch Times2. Dezember 2016

Mit den Plädoyers neigt sich der Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten dem Ende zu. Der Reihe nach werden Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenkläger ihre Schlussvorträge halten und dabei sagen, welche Schuld sie dem Fahrdienstleiter zumessen.

Der Bahnmitarbeiter ist am Landgericht Traunstein wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Urteil soll am Montag (5. Dezember) verkündet werden. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.

Zu Prozessbeginn hatte der 40-Jährige gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar das Fantasy-Rollenspiel „Dungeon Hunter5“ auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn (DB) verbieten die private Nutzung von Smartphones im Dienst.

Womöglich vom Spielen abgelenkt hatte der Fahrdienstleiter im Stellwerk mehrere Signale falsch gestellt, wie die fünftägige Beweisaufnahme im Prozess ergab. Beim Absetzen eines Notrufes drückte er eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Dadurch kam es zum Frontalzusammenstoß auf eingleisiger Strecke. Bei dem Unglück starben zwölf Menschen, fast 90 wurden teils lebensgefährlich verletzt. (dpa)



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