Kein Anspruch auf Schadensersatz
Fahrgastrechte für Deutschlandticket eingeschränkt
49 Euro pro Monat kostet das Deutschlandticket. Die Möglichkeit, bei Zugausfällen einen Teil davon erstattet zu bekommen, besteht nicht, wie der Bundesrat heute entschied.

Foto: Maja Hitij/Getty Images
Die Fahrgastrechte bei Verspätungen oder Zugausfällen werden für Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets eingeschränkt. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Vorlage des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung zu. Demnach wird das 49-Euro-Ticket als „Ticket mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ eingestuft. Für solche Tickets gelten Ansprüche auf Schadensersatz oder das Recht, bei Störungen höherwertige Züge zu nutzen, nicht.
Ein Antrag, diesen Passus zu streichen, erhielt in der Bundesratssitzung keine Mehrheit. Neben der Regelung zum Deutschlandticket werden mit der Verordnung Vorgaben der EU umgesetzt, die teilweise ebenfalls Fahrgastrechte begrenzen. So werden Fälle höherer Gewalt – etwa Unwetter oder Naturkatastrophen – von Schadenersatzansprüchen ausgenommen, so wie dies auch im Flugverkehr der Fall ist. Erschwert wird damit allerdings auch der Nachweis solcher Ansprüche. Verspätungen und Ausfälle wegen Streiks gelten jedoch nicht als höhere Gewalt.
(afp/red)
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