Fall Mollath: Anklage wegen gefälschtem Gerichtsbeschluss

Der 55-jährige Rechtsanwalt muss sich wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Urkundenfälschung verantworten.
Titelbild
Gustl Mollath ist eines der bekanntesten Justizopfer in Deutschland.Foto: Armin Weigel/Archiv/dpa
Epoch Times27. April 2016
Mit einem gefälschten Gerichtsbeschluss wollte im Juni 2013 ein Unbekannter die Freilassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie erreichen. Wegen der Sache steht von heute an ein Rechtsanwalt vor dem Wiesbadener Landgericht.

Laut Anklage soll das Papier von einem Faxgerät in der Privatwohnung des Wiesbadener Juristen an eine Klinik in Bayreuth gegangen sein.

Laut dem gefälschten Beschluss des Landgerichts Regensburg sollte die „Vollstreckung der Unterbringung unterbrochen“ werden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden sagte. Der 55 Jahre alte Anwalt habe sein Faxgerät so manipuliert, dass als Absender die Nummer des Landgerichts Regensburg erschien. Der Plan war damals nicht aufgegangen, die Trickserei wurde erkannt. Der 55-Jährige muss sich wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Urkundenfälschung verantworten.

Der Nürnberger Gustl Mollath saß rund sieben Jahre lang gegen seinen Willen in der Psychiatrie, es kam zu einem aufsehenerregenden Wiederaufnahmeverfahren. Im August 2014 spricht das Landgericht Regensburg den 59-Jährigen frei.

(dpa)

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion