Finale Fassung des Heizungsgesetzes steht fest: Ölheizung kann vorerst bleiben

Mehrmals schraubte die Bundesregierung am Heizungsgesetz. Nun soll die endgültige Version feststehen. Erneut gibt es einige Lockerungen. Sogar die Besitzer einer Ölheizung können durchatmen. Der Entwurf bietet auch Überraschungen.
Ölheizung
Heizöl wird bei einer Ölheizanlage eingefüllt. Diese können vorerst in den Heizungskellern bleiben.Foto: iStock
Von 1. Juli 2023

Die Koalition hat sich am Freitag auf die konkreten Formulierungen für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständigt. Damit ist eine zentrale Hürde für die geplante Verabschiedung des Gesetzes zum klimafreundlichen Heizen in der kommenden Woche genommen. Der neue Entwurf enthält weitreichende Änderungen, in Bestandsbauten sollen teils noch bis Mitte 2028 fossile Gasheizungen eingebaut werden können.

„Die geeinten Änderungsanträge zum Gebäudeenergiegesetz sind nun an den Ausschuss versandt“, erklärten die Grünen-Fraktionsvizes Julia Verlinden und Andreas Audretsch. „Wir freuen uns, dass damit der Weg frei ist für das weitere Verfahren und somit für faire und erneuerbare Wärme.“ Dies sei ein „Meilenstein für den Klimaschutz“.

GEG gilt bis 2026 nur für Neubauten

Der neue Gesetzentwurf berücksichtigt die angestrebte Kopplung der Neuregelungen mit der Aufstellung kommunaler Wärmeplanungen. So soll die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent „erneuerbaren“¹ Energien bei neuen Heizungen zunächst im vollen Umfang nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten.

Für Bestandsbauten soll diese Pflicht in Großstädten ab 100.000 Einwohnern erst ab Juli 2026 gelten, in kleineren Orten ab Juli 2028. Dies orientiert sich an vorgesehenen Fristen für die Wärmeplanungen. Entsprechendes soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten, mit denen ein Lückenschluss hergestellt wird. Liegen allerdings zuvor schon Entscheidungen über den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes für ein Gebiet vor, gelten die neuen Vorschriften entsprechend früher.

Mieterhöhungen wegen des Einbaus einer neuen Heizungsanlage gemäß den neuen Vorschriften werden auf höchstens 50 Cent pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren begrenzt. Bisher geplante Ausnahmeklauseln für über 80-Jährige gibt es nicht mehr, dafür aber generelle Härtefallklauseln bei der Anwendung der neuen Vorschriften.

Das Kabinett bekräftigte zudem, dass der Umstieg auf klimafreundliches Heizen „sozial ausgestaltet“, werden soll. „Wir halten unser Versprechen ein und erhöhen die Förderung für klimaneutrale Wärme auf bis zu 70 Prozent“, erklärten Audretsch und Verlinden.

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Neue Zukunftschancen für Ölheizungen?

Über die Zukunft der Ölheizungen, die noch in jedem vierten Heizungskeller stehen, sagten alle bisherigen Entwürfe bislang nichts oder nichts Konkretes aus, wie die „Welt“ berichtet. Aus FDP-Kreisen ist zu hören, dass ein mögliches Ölheizungsverbot komplett wieder gekippt werden könnte. Dieses Heizsystem gehöre nun mal auch zur Technologieoffenheit.

„Nicht die Gas- oder Ölheizung ist klimaschädlich, sondern das darin verbrannte fossile Gas oder das fossile Öl“, sagt ein hochrangiger Liberaler. Entsprechend müsse es nach den neuen Regeln erlaubt sein, weiter eine Ölheizung einzubauen, wenn der Hausbesitzer diese zu mindestens 65 Prozent mit „erneuerbaren“¹ Kraftstoffen betriebt.

Auf die Frage, ob Ölheizungen in Zukunft möglich seien, antwortete der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch am Mittwoch, 28. Juni, dass man zwei Komplexe unterscheiden müsse. „Einmal sind es die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes mit den 65 Prozent Erneuerbaren. Da würde ich sagen: Die werden erfüllt“, sagte er.

Ein Einbau von Ölheizungen sei damit zumindest unter bestimmten Bedingungen weiter möglich. Davon unterscheiden müsse man aber die Frage, ob der Einbau auch gefördert werden könne.

Mit dem neu überarbeiteten Gesetzesentwurf können Ölheizungen nun bis mindestens 2026 weiterhin in Bestandsgebäuden installiert werden.

Beratungspflicht

Aber: Wer sich eine Gas-, Öl- oder Holzheizung einbaut, müsse sich laut dem neuen Entwurf zuvor von einer qualifizierten Person beraten lassen. Ein qualifizierter Energieberater müsse die Hausbesitzer beraten, wie die „Welt“ berichtet.

In der Bundesregierung besteht jedoch die Sorge, dass die Energieberater dem Kunden das aus ihrer Sicht Falsche empfehlen könnten. Deshalb sieht eine Regelung im neuen Paragrafen 71 vor, dass sich der Berater an das halten soll, was ihm der Staat vorgibt, zu sagen.

So heißt es im neuen Entwurf:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.“

FDP: „Niemand muss seine funktionierende Gasheizung ausbauen“

Lob für den neuen Gesetzestext kam von FDP-Fraktionschef Christian Dürr. „Wichtig war der FDP, dass wir ein praktikables Gesetz auf den Weg bringen, das niemanden überfordert. Das ist uns gelungen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Es werde „keine Eingriffe ins Eigentum“ geben, „aber dafür viele Technologien“.

Darüber hinaus müsse „niemand seine funktionierende Gasheizung ausbauen“ und eine Reparatur dieser sei jederzeit möglich. Die FDP habe die neue, sogenannte Formulierungshilfe des Wirtschaftsministeriums „heute geprüft und als Beratungsgrundlage für die Expertenanhörung am Montag freigegeben“.

FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer sagte allerdings der „Bild“, eine Entscheidung über die endgültige Zustimmung zu dem Gesetzentwurf sei damit noch nicht gefallen. Auch FDP-Vize Wolfgang Kubicki und der FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler ließen eine Zustimmung zu dem neuen Gesetz in der Schlussabstimmung im Bundestag laut „Bild“ zunächst offen.

Von einem „guten Gesetzestext“ sprach SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch. Er wies darauf hin, dass der „Mix an Technologien, der für klimafreundliche Wärme verwendet werden kann“, nun erheblich breiter sei und beispielsweise auch Holz- und Pelletheizungen sowie Geothermie umfasse. Zudem verwiesen auch Miersch und SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz auf die weitere Aufstockung der Förderung.

Zweite Anhörung am Montag

Für Montag ist eine zweite öffentliche Anhörung zum GEG im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie geplant. Voraussichtlich am Mittwoch stimmt der Klimaschutzausschuss über die jetzt verabredeten Änderungen am Gesetzentwurf ab. Noch in der gleichen Woche soll der Bundestag über das GEG endgültig entscheiden, möglicherweise auch der Bundesrat.

Grundsätzliche Kritik kam erneut aus der Union. CDU-Chef Friedrich Merz sagte nach einer gemeinsamen Präsidiumssitzung der Unionsparteien in München, dass sich Klimaschutz statt mit „Bevormundung und Verboten“ besser über eine CO₂-Bepreisung erreichen ließe, verbunden mit einem Sozialausgleich. Die späte Vorlage des neuen Gesetzentwurfs sei ein „völlig inakzeptabler, respektloser Umgang mit dem Bundestag“, kritisierte Merz weiter.

[1] Der Begriff „erneuerbare Energien“ hat sich zwar gesellschaftlich etabliert, nach dem Energieerhaltungssatz ist Energie aber grundsätzlich nicht erneuerbar. Sie kann nur umgewandelt werden.

(Mit Material von AFP)



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