Flüchtlinge vom Vorwurf der Vergewaltigung in Schwimmbad entlastet
Einen „Kuss auf die Hüfte“ einer 18-Jährigen, den der ältere Angeklagte eingeräumt hatte, werteten die Richter als sexuelle Nötigung im minderschweren Fall.
Norderstedt (dpa) – Im Prozess um den angeblichen Missbrauch einer 14-Jährigen in einem Schwimmbad in Schleswig-Holstein hat ein Schöffengericht beide Angeklagte freigesprochen. Einen „Kuss auf die Hüfte“ einer 18-Jährigen, den der ältere Angeklagte eingeräumt hatte, werteten die Richter als sexuelle Nötigung im minderschweren Fall. Dafür verurteilten sie ihn zu acht Monaten Bewährungsstrafe.
Angeklagt waren ein 14-Jähriger und ein 34-Jähriger, weil sie sich an einer 14-Jährigen und einer 18-Jährigen vergangen haben sollen.
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