Fracking-Gesetz sieht vor: „Bundesländer sollen entscheiden“

Die große Koalition hat sich auf ein Fracking-Gesetz geeinigt und überlässt den Bundesländern die Entscheidung über die umstrittene Methode zur Erdgasförderung. Ein DPA-Bericht.
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Fracking polarisiert: Längst erprobt und harmlos, sagen die einen, hochgefährlich und unnötig, sagen die anderen.Foto: Holger Hollemann/Archiv/dpa
Epoch Times21. Juni 2016

Der Kompromissvorschlag sehe vor, dass Probebohrungen nur mit Zustimmung der Landesregierungen erfolgen können, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Sogenanntes unkonventionelles Fracking, das Umweltschützer besonders kritisieren, soll unbefristet verboten werden. Die Fraktionen von Union und SPD stimmten beide mit großer Mehrheit zu.

Der Bundestag soll das Fracking-Gesetz bereits am Freitag verabschieden. Es lag nach einem Kabinettsbeschluss mehr als ein Jahr auf Eis, da es Mitgliedern beider Regierungsfraktionen nicht streng genug war. „Dieses Gesetz schließt Fracking in Deutschland quasi aus“, sagte der CDU-Vizevorsitzende Armin Laschet.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Probebohrungen eine Expertenkommission einen Erfahrungsbericht erstellt, die Entscheidung soll aber am Ende beim Bundestag liegen. „Ich glaube, damit schaffen wir Sicherheit für die Unternehmen, vor allen Dingen aber Schutz für die Bürger“, sagte Oppermann.

„Im Windschatten von Brexit und Fußball-EM“

Beim Fracking wird aus tiefen Gesteinsschichten unter hohem Druck und Chemikalien-Einsatz Gas gewonnen. Gegner befürchten unter anderem, dass das Grundwasser belastet wird und es zu Erdbeben kommt. Die grüne Energiepolitikerin Julia Verlinden kritisierte, die große Koalition wolle das Gesetz „im Windschatten von Brexit-Abstimmung und Fußball-EM“ beschließen, und sprach von einem „Fracking-Erlaubnis-Paket“. Erst im April hatten Grüne und Linke Anträge für ein Fracking-Verbot in den Bundestag eingebracht und damit die Debatte neu entfacht.

Die Koalition war unter Druck geraten, nachdem Unternehmen in Niedersachsen angekündigt hatten, Fracking-Anträge zu stellen. Sie hatten darauf über Jahre freiwillig verzichtet. Niedersachsens rot-grüne Landesregierung hatte angekündigt, notfalls eine Regelung auf Länderebene zu treffen. „Damit hat sich der Druck, den ich in den letzten Tagen noch einmal aufgebaut habe, ausgezahlt“, sagte Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.

Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) begrüßte die Einigung. „Es macht keinen Sinn, diese Technologie in Nordrhein-Westfalen voranzubringen“, sagte sie den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ (Mittwoch). Entscheidend sei, dass das Gesetz des Bundes die Entscheidung der Landesregierung gegen Fracking nicht aushebeln könne.

Konventionelles Fracking in Sandstein gibt es in Deutschland schon lange. Künftig soll es nicht mehr wie bisher nur durch das Bergrecht, sondern auch durch das Wasserrecht reguliert werden. Unkonventionelles Fracking in anderen Gesteinsarten, etwa zur Förderung von Schiefergas, wird vor allem in den USA betrieben. (dpa)



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