Gericht findet Gendern in der Schule ok

Ein Vater blieb erfolglos: Die Nutzung genderneutraler Sprache an der Schule seiner Kinder sei ok. Das sei Kindern grundsätzlich zuzumuten. Gleiches gilt für die Identitätspolitik und die „Critical Race Theory“.
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Ein Schüler sitzt am 22. April 2020 in der Aula des Paul-Natorp-Gymnasiums in Berlin bei der Biologie-Abiturprüfung.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Von 29. März 2023

Ein Berliner Vater hatte mit seinem Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Er klagte gegen die teilweise Verwendung einer genderneutralen Sprache an den Gymnasien seiner beiden Kinder sowie die aus seiner Sicht dort im Ethikunterricht einseitig dargestellte Identitätspolitik und die „Critical Race Theory“.

Das Berliner Gericht wies den Antrag des Vaters mit der Begründung zurück, dass die Richter vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags in der Schule nicht erkennen könnten, dass das elterliche Erziehungsrecht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit verletzt ist und die Schulaufsicht einschreiten müsste.

Die Schulleitung des Gymnasiums hatte nach gerichtlicher Feststellung den Lehrkräften die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung im Lehr- und Lernprozess einzuhalten seien.

Auch würde die Benutzung genderneutraler Sprache in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien nicht überschreiten.

Keine Verletzung der politischen Neutralität

Gegen die Vorgabe der deutschen Amtssprache verstoße eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern- und Schülerschaft nicht. Diese bliebe angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich, befand das Berliner Gericht.

Zudem könnte der Verwendung genderneutraler Sprache nicht das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst entgegengehalten werden.

Denn mit ihr würde nach Auffassung der Richter keine politische Meinungsäußerung einhergehen, obwohl, so räumt das Gericht ein, heutzutage sowohl die Verwendung als auch die Nichtverwendung eine politische Zuschreibung zuließen.

Gegen den Eilantrag spricht für das Gericht zudem, dass der Vater keine schweren und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die angegriffene Schreib- und Sprechweise nachgewiesen hat. „Zumal der Spracherwerb bei den Zehntklässlern weitgehend abgeschlossen sein dürfte“, so die Richter.

Die weitere Behauptung des Vaters, dass Gendersprache, Identitätspolitik und „Critical Race Theory“ einseitig dargestellt und seine Kinder „indoktriniert“ würden, habe sich nach den von der Kammer eingeholten Stellungnahmen nicht bestätigt.

„Diese Ideologie gehört nicht in den Unterricht“

In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein, befindet das Gericht. Den Kindern sei es grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden.

Gegenüber der „Bild“ äußerte der besorgte Vater vor der Gerichtsentscheidung, dass sich die Lehrkräfte an den Gymnasien seiner Kinder wie „getarnte Aktivisten“ verhielten. Für die Kinder bestehe ein hoher Anpassungsdruck. Diese „Ideologie“ gehöre nicht in den Unterricht.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.



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