Gericht erklärt Landesliste der Saar-AfD für Bundestagswahl für ungültig

In dem am Donnerstag in einem Eilverfahren gefassten Beschluss forderte das Gericht die AfD auf, die Landesliste für die Bundestagswahl im September mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen.
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SymbolbildFoto: Daniel Bockwoldt/dpa
Epoch Times1. Juni 2017

Das Landgericht Saarbrücken hat die von der saarländischen AfD aufgestellte Landesliste für die Bundestagswahl im September für ungültig erklärt.

In dem am Donnerstag in einem Eilverfahren gefassten Beschluss forderte das Gericht die Partei auf, die Liste mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen. Damit hatte ein AfD-Kreisvorsitzender Erfolg, der bei der Wahl für Listenplatz zwei unterlegen war. (Az. 15 O 78/17)

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Wahlversammlung nicht zur Aufstellung der Liste berechtigt gewesen sei. Zu der Versammlung waren demnach die für den AfD-Landesparteitag gewählten Delegierten eingeladen worden. Nach dem Bundeswahlgesetz hätten aber Delegierte ausdrücklich zur Bildung einer Wahlversammlung gewählt werden müssen, erklärte das Landgericht. Auf die französische Staatsangehörigkeit eines Delegierten sei es bei der Entscheidung nicht mehr angekommen.

Der bei der Versammlung unterlegene AfD-Vorsitzende des Kreisverbands St. Wendel hatte laut Gericht zunächst das Landesschiedsgericht der Partei angerufen. Da dies bislang keine Entscheidung getroffen habe, habe er staatliche Gerichte anrufen können.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann Berufung beim saarländischen Oberlandesgericht eingereicht werden. Doch für die Saar-AfD drängt die Zeit: Die Frist zur Einreichung von Landeswahlvorschlägen für die Bundestagswahl endet am 17. Juli. (afp)



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