Gericht verkündet Urteil in Zivilprozess gegen Check24

Die klagenden Versicherungskaufleute argumentieren, dass das für die Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar sei.
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute wirft dem Vergleichsportal Check24 unlauteren Wettbewerb vor. Dass das Portal als Versicherungsvertreter auftrete, das eine Provision nimmt, sei nicht klar erkennbar.Foto: Matthias Balk/Archiv/dpa
Epoch Times13. Juli 2016

Das Landgericht München verkündet heute ein Urteil mit voraussichtlicher Signalwirkung für die Boombranche der Preisvergleichsportale im Internet. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute wirft dem Vergleichsportal Check24 unlauteren Wettbewerb vor.

Der Grund: Check24 präsentiert sich den Besuchern der Webseite als Dienstleister, der über die günstigsten Versicherungstarife informiert. Doch gleichzeitig kassiert Check24 wie ein normaler Versicherungsvertreter eine Provision, wenn über das Portal ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.

Die klagenden Versicherungskaufleute argumentieren, dass das für die Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar sei. Der Verband vertritt rund 11 000 Versicherungsvertreter und liegt seit Monaten mit Check24 im Clinch. Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi ließ im Laufe des Prozesses erkennen, dass auch sie in diesem Punkt die Informationen auf Check24 nicht für ausreichend hält.

Der Verband hofft nun auf ein Urteil mit Vorbildcharakter für weitere Vergleichsportale. Denn vor allem in der Auto-Versicherung machen die Portale den klassischen Versicherungsvertretern zunehmend Konkurrenz: Allein Check24 hat nach eigenen Angaben bei der letzten Wechselrunde rund 950 000 Kfz-Verträge vermittelt. (dpa/dk)



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