GEZ-Geheimtipp: So kann man gezahlte Beiträge nur noch dieses Jahr zurückfordern

Man kann gezahlte GEZ-Gebühren zurückfordern. Die Frist dafür läuft dieses Jahr ab. Diesen wenig bekannten Fakt stellt Erfolgsautor Heiko Schrang in seinem neuesten Artikel vor.
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Symbolfoto.Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Epoch Times8. November 2016

Erfolgsautor Heiko Schrang lässt nicht locker: Nachdem man ihm im Sommer sogar mit Erzwingungshaft gedroht hatte, um seinen ausstehenden Rundfunkbeitrag einzutreiben, hat er fleißig recherchiert, was noch alles hinter dem Finanzsystem der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steckt. Und er fand heraus: Man kann gezahlte GEZ-Gebühren zurückfordern.

Heute  beschreibt Schrang in seinem neuesten Blog-Artikel, wie „der zivile Ungehorsam gegen das GEZ-System spürbar von Woche zu Woche wächst.“ Der Fall der alleinerziehenden Mutter K. Weihrauch aus Brandenburg, die wegen eines Rückstandes von 309,26 Euro aus dem Jahr 2013 verhaftet und eingesperrt werden sollte, habe für großes Aufsehen gesorgt, so der Bestseller-Autor auf der Seite seines Verlages „Macht-steuert-Wissen“.

Frau Weihrauch konnte „leider ihr wahres Anliegen für die Nichtzahlung in den Medien bislang nicht umfangreich äußern“, so Schrang. Deshalb werde er ihr Anfang Dezember bei SchrangTV-Talk die Möglichkeit bieten, das in einem Interview nachzuholen.

Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge fordern

Für ihn und die informierten Insider wird es spannend, wenn am 31. Dezember 2016 die Frist endgültig abläuft, bereits gezahlte Beiträge zurückzufordern. Er schreibt:

„Es gibt nämlich eine Regelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, die dies ermöglicht. Viele, die mit dieser Thematik noch nicht tief vertraut sind, können sich das nicht vorstellen. Insider gehen jedoch davon aus, dass der Rundfunkbeitrag in spätestens drei Jahren Geschichte sein wird. Dann erhalten aber nur diejenigen ihr Geld zurück, die auch einen Antrag gestellt haben. (Mehr Infos im gerade erschienen Buch „Die GEZ-Lüge“.)

Hier geht es um mehr, als nur den Jahresbeitrag 2013 zurückzuerhalten.

Fast 5 Millionen Nichtzahler machen den Verantwortlichen in den Landesrundfunkanstalten mehr als Kopfzerbrechen. Schlimmer ist jedoch für sie, dass immer mehr Menschen den 5 Millionen Nichtzahlern folgen, indem sie den Beitragsbescheiden widersprechen, Anträge auf Befreiung aus Gewissensgründen stellen und ihre Zahlung einstellen.“

Natürlich werden die Bearbeitungszeiten der Befreiungsanträge immer länger und länger, obwohl die Landesrundfunkanstalten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter beschäftigen, um nicht unter den Aktenbergen zu ersticken. Heiko Schrang: „Deswegen zählt jeder Einzelne und jeder Antrag auf Rückerstattung der Beiträge ist Sand ins GEZ-Getriebe.“

Nach seiner Meinung werden neben den horrenden Intendantengehältern, die höher als das der Bundeskanzlerin sind, mit dem monatlichen Beitrag Kriegspropaganda wie beispielsweise im Fall Irak, Afghanistan, Syrien und der Ukraine finanziert. „Aber erst durch gezielte Lügenpropaganda wird die Bereitschaft für Krieg in den Köpfen der Menschen geschaffen. Damit tragen wir indirekt mit Verantwortung, für die unschuldigen Menschen, die in den zahllosen Kriegen ums Leben kommen.“

Für die praktische Umsetzung seiner Friedensbemühungen veröffentlichte er einen Link für das entsprechende Musterschreiben zur Beitragsrückerstattung: http://www.macht-steuert-wissen.de/gez-hilfe/antrag-zur-vermeidung-der-verjaehrung-von-rueckerstattungsanspruechen/

Sein Fazit: „Du wirst vielleicht sagen, ich sei ein Träumer. Aber ich bin nicht der Einzige! Und ich hoffe, eines Tages wirst auch Du einer von uns sein.“ (John Lennon: Imagine)   (rls)

Originalartikel

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