Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit überschritten? Kauder zur Affäre Böhmermann: „Gerichte sollten entscheiden“

Um die Strafverfolgung wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts zu ermöglichen, braucht es eine sogenannte Ermächtigung vonseiten der Bundesregierung.
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Der Moderator Jan Böhmermann in Berlin.Foto: Britta Pedersen/Archiv/dpa
Epoch Times15. April 2016
Unionsfraktionschef Volker Kauder plädiert dafür, den Streit um das Erdogan-Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann juristisch klären zu lassen.

„Im Fall Böhmermann sollten jetzt einfach die Gerichte entscheiden, ob die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit überschritten worden sind oder nicht“, sagte der CDU-Politiker der „Passauer Neuen Presse“ (Freitag). „Satire darf alles. Aber nicht jede Herabwürdigung ist noch Satire.“

Derzeit prüft die Bundesregierung den Wunsch der Türkei nach Strafverfolgung Böhmermanns. Dieser hatte in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ beleidigende Formulierungen für den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan benutzt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Donnerstag gesagt, dass noch nicht entschieden sei. Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) verteidigte die lange Bedenkzeit. „Wir werden diese Entscheidung dann treffen, wenn wir ganz sicher sind, dass es die richtige Entscheidung ist – und wir werden sie sehr sorgfältig treffen“, sagte er in den ARD-„Tagesthemen“. Es werde „in absehbarer Zeit“ ein Ergebnis geben.

Nach eigener Darstellung wollte Böhmermann den Unterschied zwischen erlaubter Satire und Schmähkritik aufzeigen. Dazu trug er ein Gedicht vor, das unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie handelte und Klischees über Türken transportierte. Außerdem wurde an einer Stelle die Unterdrückung von Minderheiten erwähnt. Um die Strafverfolgung wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts zu ermöglichen, braucht es eine sogenannte Ermächtigung vonseiten der Bundesregierung.

„Nach der Rechtslage in unserem Land muss immer zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit auf der einen und dem Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite abgewogen werden“, sagte Kauder. „Jemand, der sich wie der türkische Staatspräsident persönlich beleidigt fühlt, hat selbstverständlich das Recht, dagegen juristisch vorzugehen. Und allein mit dem Vorspann „Achtung, jetzt kommt Satire!“ wird man sich nicht automatisch rechtlichen Konsequenzen entziehen können.“

Die Bundestagsfraktion der Grünen will den Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch streichen. Dieser Paragraf stellt die Beleidigung von Oberhäuptern ausländischer Staaten unter Strafe, wenn diese es verlangen. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe) haben die Abgeordneten Renate Künast und Hans-Christian Ströbele am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht worden. Der Text liegt der Zeitung vor. Der Antrag werde voraussichtlich in der übernächsten Woche im Bundestags-Plenum diskutiert werden.

(dpa)


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