GroKo einigen sich auf schärfere Regeln für Abgeordnete

Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternernehmensbeteiligungen: Künftig müssen Bundestagsabgeordnete auch kleinere Einnahmen aus und geringere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften als bisher veröffentlichen.
Titelbild
Das Reichstagsgebäude mit der transparenten Kuppel.Foto: Florian Schuh/dpa/dpa
Epoch Times26. März 2021

Nach der Maskenaffäre von Unionsabgeordneten haben sich CDU/CSU und SPD im Bundestag auf schärfere Regeln für Abgeordnete geeinigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Zuvor hatten die Nachrichtenportale tagesschau.de und „ThePioneer“ darüber berichtet.

Demnach sollen auch kleinere Einkünfte aus Nebentätigkeiten und geringere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften als bisher veröffentlicht werden müssen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, bestätigte die Einigung in der Sitzung des Parlaments. „Gut, dass das jetzt gelingt“, sagte er. „Wir werden in der nächsten Sitzungswoche einen Gesetzentwurf vorlegen.“ Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen sollen nach seinen Angaben künftig anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat den Betrag von 1000 Euro übersteigen oder im Jahr die Grenze von 3000 Euro.

Manche Abgeordnete hätten in Aasgeiermanier in der Krise Geschäfte gemacht, kritisierte Schneider. Es sei für die Bürger nur angemessen zu wissen, dass niemand sonst Einfluss auf die Abgeordneten nehme. Zur Frage von Unternehmensbeteiligungen sagte Schneider: „Sind sie an einer AG, einer GmbH oder wo auch immer beteiligt, müssen sie es offenlegen.“ (dpa)



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