GroKo überarbeitet Pläne für Sozialen Arbeitsmarkt

Das wird spannend: Ein entsprechender Änderungsantrag zum "Teilhabechancengesetz", dessen Verabschiedung am Donnerstag im Bundestag erfolgen soll, sei zwischen Union und SPD abgestimmt worden, bestätigten Koalitionskreise. Bislang war vorgesehen, dass sich die staatliche Lohnzuschüsse am Mindestlohn orientieren sollten.
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Bundesagentur für ArbeitFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times4. November 2018

Kurz vor deren Verabschiedung im Bundestag überarbeitet die Große Koalition noch einmal grundlegend ihre Pläne für den Sozialen Arbeitsmarkt, ein vier Milliarden Euro schweres Jobprogramm für Langzeitarbeitslose.

Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf Koalitionskreise. Für Betroffene, die in diesem Rahmen einen Job erhalten, soll der Staat demnach nun Zuschüsse zahlen, die sich nach bestehenden Tariflöhnen richten.

Ein entsprechender Änderungsantrag zum „Teilhabechancengesetz“, dessen Verabschiedung am Donnerstag im Bundestag erfolgen soll, sei zwischen Union und SPD abgestimmt worden, bestätigten Koalitionskreise dem RND. Bislang war vorgesehen, dass sich die staatliche Lohnzuschüsse am Mindestlohn orientieren sollten.

An diesem Montag hört der Arbeitsausschuss des Bundestages Experten zu den Koalitionsplänen an. Die Wende in der Frage der Bezahlung kommt überraschend. In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion schreibt das Bundesarbeitsministerium, der Gesetzentwurf der Bundesregierung beruhe auf den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages: „Dieser sieht eine Orientierung der Förderung am Mindestlohn vor.“

Eine Eigenleistung der Arbeitgeber könne grundsätzlich erwartet werden. Grünen-Arbeitsmarktexpertin Beate Müller-Gemmeke sagte dem RND:

Wenn dieses Gesetz wirklich einer relevanten Zahl an langzeitarbeitslosen Menschen Chancen ermöglichen soll, dann muss sich der Lohnkostenzuschuss unbedingt an den tatsächlichen Löhnen orientieren.“

Hinter dem Plan in der Koalition, die Jobs des sozialen Arbeitsmarkts nun doch in Tariflohn-Höhe zu bezuschussen, steckt die Sorge, dass andernfalls nicht ausreichend Jobs für Langzeitarbeitslose geschaffen würden.

Es stehe die Frage im Raum, ob genug Arbeitsplätze bei Kommunen oder tarifgebundenen Unternehmen entstehen, wenn die Zuschüsse sich am Mindestlohn statt am Tariflohn orientierten, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Mitte Oktober im Bundestag gesagt.

Denn die werden auf jeden Fall Tariflohn zahlen müssen. Und die bleiben auf einer Förderlücke hängen, wenn wir dieses Problem nicht bewegen.“

Das geplante Jobprogramm mit einem Volumen von zunächst vier Milliarden Euro ist zugeschnitten auf Arbeitslose über 25, die innerhalb von acht Jahren mindestens sieben Jahre Grundsicherung bezogen haben. Sie sollen reguläre sozialversicherungspflichtige Jobs erhalten. Die Arbeitgeber bekommen dafür bis zu fünf Jahre lang staatliche Lohnkostenzuschüsse gezahlt. Außerdem werden sie individuell betreut („Coaching“) und weitergebildet werden.

Ziele sind der Übergang in normale Beschäftigung und Teilhabe an der Gesellschaft. Für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, soll es Lohnzuschüsse für 24 Monate geben – im ersten Jahr 75, im zweiten 50 Prozent des normalen Arbeitslohns. (dts)



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