Faesers Bundespolizei-Reform: Mehr Befugnisse, mehr Kontrolle

In Deutschland ist es gefährlicher geworden und die Bundespolizei braucht mehr Befugnisse. So könnte man Nancy Faesers Gesetzentwurf zusammenfassen.
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Polizistin in Einsatzkleidung bei einem Profi-Fußballspiel. Zur wirksamen Gefahrenabwehr soll die Bundespolizei zukünftig auch „Personen den Aufenthalt an bestimmten Orten für eine begrenzte Zeit untersagen, wenn zu erwarten ist, dass sie dort Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen“. Als Beispiel werden gewaltbereite Fußballhooligans genannt.Foto: Neil Baynes/Getty Images
Von 22. Dezember 2023

Die Bundespolizei ist in Deutschland für die Sicherheit des Bundesgebietes zuständig, in Bahnhöfen und Zügen, auf Flugplätzen und in Flugzeugen, im Grenzschutz, Behördenschutz und vielem mehr. Nun sollen die Befugnisse der Bundespolizei umfangreich aufgewertet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Nancy Faeser ist durchs Kabinett und auf dem Weg in den Bundestag.

Der „aktuellen Gefährdungslagen“ wegen

Mit Beschluss der Bundesregierung vom 20. Dezember soll der Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes – und damit die Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei – auf den Weg gebracht werden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte dazu: „Wir haben heute die Reform eines der wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes auf den Weg gebracht und ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt.“ Damit werde die Bundespolizei „auf die Höhe der Zeit“ gebracht. Ziel sei es, „den aktuellen Gefährdungslagen konsequent zu begegnen“, so die SPD-Ministerin.

=> zur Gesetzesvorlage (PDF)

Wegen Schleusern, Extremisten – und Suizidgefährdeten

In einem Statement des Bundesinnenministeriums heißt es, dass dies das erste Mal seit 30 Jahren sei, dass die Bundespolizei so umfassend reformiert werde.

Insbesondere soll die Bundespolizei zukünftig im Bereich der Überwachung der Telekommunikation und der Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern neue Befugnisse erhalten. Zukünftig soll es – mit richterlichem Beschluss, wie versichert wird, erweiterte Möglichkeiten bei der Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und entsprechenden Endgeräten geben.

Als mögliche Einsatzzwecke werden genannt: „Schleuser, Extremisten oder deren Kontakte“ oder auch „Suizidgefährdete (…) auf Streckenabschnitten der Bahn“.

Auch die Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern soll breiter aufgestellt werden. Hier gibt das Ministerium an, dass man es auf die Erkennung von falschen DNA-Spuren abgesehen habe, um aufwendige Ermittlungsverfahren zu vermeiden.

Verfassungstreue?

Ein brisanter Aspekt der neuen Gesetzesvorlage verbirgt sich möglicherweise unter dem Begriff „Verfassungstreue“. Hierzu heißt es, dass eine „Rechtsgrundlage für die einfache Sicherheitsüberprüfung aller Personen, die bei der Bundespolizei beschäftigt werden sollen“ geschaffen werde. Dies diene dem besseren Schutz vor „Extremisten, die versuchen könnten, als Innentäter die Bundespolizei in ihrer Arbeit zu gefährden oder zu unterwandern“, heißt es.

Problematisch könnte hier die Auslegung politischer Ansichten werden, die Parteigruppierungen in Regierungsmacht vorlegen könnten. Vor gut einem Jahr warnte „Tichys Einblick“ bereits in einem Kommentar unter dem Titel „Faeser reaktiviert Gesinnungsschnüffelei und Berufsverbot“ vor Eingriffen der Politik in die Exekutivkräfte des Staates. Man verwies auf den Begriff „Sicherheitsprüfung“ aus der Wording-Kiste zur Verschleierung des eigentlichen Inhalts und befürchtet, dass eine derartige Überprüfung auch auf andere Behörden, die dem Bundesinnenministerium unterstehen, ausgeweitet werden könnte.

Besser reisen als Bundespolizist

Damit die Bundespolizei ihre vielfältigen Aufgaben erledigen kann, sollen künftig auch die Reisebedingungen für die Beamten verbessert werden.

Dabei sollen die Verpflichtungen für Verkehrsunternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr zur Unterstützung der Bundespolizei „klarer gefasst und teilweise ausgeweitet“ werden. Schon zuvor waren die Unternehmen zur kostenlosen Beförderung von Bundespolizisten verpflichtet und mussten ihnen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, etwa an Flughäfen, heißt es.

Mit Drohnen und gegen Drohnen

Für die effektive Arbeit der Bundespolizei zur Gefahrenabwehr darf die Bundesbehörde künftig ebenfalls „Drohnen zur Bild und Tonaufzeichnung einsetzen“, etwa zur Erstellung von Lagebildern.

Auf der anderen Seite sollen fremde Drohnen, von denen möglicherweise Gefahren ausgehen, künftig besser mit technischen Mitteln bekämpft werden können, mit Netzwerfern, elektromagnetischen Impulsen und Funkstörern, „bis hin zur physischen Einwirkung auf Drohnen“.

Bundespolizist Nr. 4819284745

Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ist ein zweischneidiges Schwert. In manchen Bundesländern tragen die Beamten Namensschilder, in manchen nicht. Schlagworte, die hier gewöhnlich fallen, sind einerseits Schutz vor Polizeiwillkür und andererseits Identitätsschutz der Beamten.

Mit dem neuen Bundespolizeigesetz soll hier eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, die jedoch auf eine Zahlenfolge beschränkt ist. Diese soll nur den befugten Stellen entsprechend zugeordnete Namen liefern.

Dadurch sollen sowohl der Schutzaspekt für die Bundespolizisten als auch das polizeiliche Handeln für die Bürger „transparenter“ gemacht werden. In diesem Sinne sollen sich befragte Bürger auch „Kontrollquittungen“ von der Bundespolizei ausstellen lassen können, mit Ort, Zeit und Grund der Überprüfung.

Ortsverbote, Meldeauflagen und Gewahrsamsüberwachung

Zur wirksamen Gefahrenabwehr soll die Bundespolizei zukünftig auch „Personen den Aufenthalt an bestimmten Orten für eine begrenzte Zeit untersagen, wenn zu erwarten ist, dass sie dort Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen“. Als Beispiel werden gewaltbereite Fußballhooligans genannt, die zu Großveranstaltungen anreisen. Neben den befristeten Aufenthaltsverboten sollen auch verhängte Meldeauflagen ein Thema sein.

Was sich noch ändern soll, ist die Überwachung von Gewahrsamsräumen der Bundespolizei durch „Bild- und Tonüberwachung“. Auch hier wird der Sicherheitsaspekt als Hintergrund angeführt – zum Schutz der Insassen und der Beamten. „Dies erhöht die Hemmschwelle für Übergriffe und dokumentiert gleichzeitig das Handeln der Aufsichtspersonen“, heißt es dazu im Ministeriumsstatement.

Datenschutz durch Aufsichtsbefugnisse?

Über allem schwebt der EU-Datenschutz als „höherrangiges Recht“. Dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit werden – nach EU-Recht – „zusätzliche Aufsichtsbefugnisse für besonders eingriffsintensive Maßnahmen“ zugestanden.

Wie das dann in der praktischen Umsetzung aussieht, bleibt abzuwarten.

 

 

 



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